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26. Juli 2008, 11:55 Uhr

Ungesichertes Wlan kann Ärger bringen

Wer sein drahtloses Netzwerk nicht gegen unbefugte Nutzer absichert, kann für das Fehlverhalten Dritter verantwortlich gemacht werden. Jüngst wurde mit dieser Begründung ein Rentner wegen Musikpiraterie verurteilt.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Drahtlose Netzwerke müssen verschlüsselt werden© AVM

Wenn ein Computernutzer sein Wlan-Netzwerk nicht richtig absichert, kann er im Extremfall sogar Ärger mit der Justiz bekommen. Das hat ein Mann zu spüren bekommen, der vom Düsseldorfer Landgericht wegen Musik-Piraterie verurteilt wurde (unter anderem Az.: 12 O 195/08).

Ob der Rentner selbst die Straftat begangen hat oder jemand in seine ungesicherte Wlan-Verbindung eingedrungen ist, sei unerheblich, urteilten die Richter. Der Nutzer trägt in jedem Fall die Verantwortung für seinen Anschluss.

Wer kabellos im Internet surft, muss sich also unbedingt Gedanken um die Sicherheit seines Netzwerks machen, mahnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. In der Regel bemerken es Computernutzer nicht, wenn sich ein Fremder in ihr Drahtlos-Netzwerk einklinkt. Wer eine Flatrate hat, sieht es nicht einmal im Nachhinein auf der Telefonrechnung. Eine gute Absicherung sei deshalb das allererste, worum man sich bei seinem WLAN-Netzwerk kümmern sollte, sagt die stellvertretende BSI-Sprecherin Katrin Alberts.

Werkseinstellungen ändern

Vor allem müssen der vom Hersteller vorinstallierten Benutzername und das Passwort geändert werden - und zwar noch bevor man mit dem neuen Wlan-Router zum ersten Mal per Funk ins Internet geht. "Baut man noch mit dem Standard-Kennwort eine Verbindung auf, kann sich sonst leicht ein Fremder einhacken", sagt die Expertin.

Außerdem sollte unbedingt die Verschlüsselung aktiviert werden. Das BSI empfiehlt, mindestens den WPA2-Standard einzusetzen. "Wenn man dann noch ein Anti-Virenprogramm und eine Firewall auf seinem Rechner installiert hat, ist eine gute Basis-Sicherheit erreicht", sagt Alberts. Sehr einfach und besonders effektiv sei es außerdem, den Wlan-Router einfach auszuschalten, wenn man ihn gerade nicht nutzt. Denn dann könne kein noch so guter Hacker in das Netzwerk eindringen.

 
 
KOMMENTARE (10 von 28)
 
Eisenbaer (28.07.2008, 18:49 Uhr)
Sicher, ist klar...
...die Musikindustrie ist Schuld daran.

Niemand sonst hat ja Probleme mit einem ungeschützten W-LAN. Kein Kinderschänder kann Kinderpornos ins Netz stellen, niemand kann unlautere Bankgeschäfte zu Ungunsten von anderen betreiben und so ein Netz kann auch nicht als Spamschleuder missbraucht werden...

Nein, natürlich nicht.

Das Dumme nur: Andere wissen es besser. Und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. - Daher mein Rat an viele der Kommentatoren hier: Erst mal ein bisschen Nachdenken und dann erst lospoltern; oder besser nicht, was für die meisten Posting hier gelten sollte.
rued (28.07.2008, 10:53 Uhr)
anderswo ists auch nicht so.
Das Beispiel mit dem Auto ist zwar gut, aber nicht zu ende gedacht.
Wenn jemand mit meinem Auto fährt (gegen meinen Willen) und damit geblitzt wird, werde ich zwar als Halter angeschrieben, muss jedoch NICHT bezahlen.
Man kann nämlich verweigern und bekommt dann ein Fahrtenbuch, das geführt werden muss. Das ist den meisten Leuten zwar zu unbequem und sie zahlen dennoch, aufgrund der nicht festzustellenden Schuld jedoch die einzig richtige Antwort.
Wenn der Staat es nicht gebacken bekommt da vernünftige Kontrollen zu machen, muss er sich halt was einfallen lassen. Rentner oder andere User für Dinge zu bestrafen, die sie nicht begangen haben, ist nicht richtig und reine Willkür.
Ich denke zu einem nicht unerheblichen Teil machen da wohl die Plattenfirmen usw. Druck.
BreadMan (27.07.2008, 13:14 Uhr)
Wahnsinn
Dieses Urteil ist der -leider inzwischen alltägliche- Kniefall vor der Musikindustrie. Egal wie man das juristisch anfaßt, ist dieses Urteil Unfug - nach meiner Meinung. Entweder hätte man den Renter wegen Beihilfe/Begünstigung zu diesem Urheberrechtsverstoß verurteilt, oder wegen dem Urheberrechtsverstoß an sich. Gerade der scheint aber nicht beweisbar gewesen zu sein, da man ja ausdrücklich darauf hinweist, dass der Rentner für sein ungesichertes WLAN haftet. Es gibt auf der anderen Seite aber weder eine gesetzliche noch moralische Verpflichtung zur Verschlüsselung eines WLAN-Netzes und somit auch keinen Tatbestand, der dessen Unterlassen als strafbare oder ordnungswidrige Handlung hinstellt. Folglich ist dieses Urteil ein in völliger Verkennung der Umstände zustande gekommene, m.E. unhaltbare juristische Hilfskrücke, die in einer Folgeinstanz keinen Bestand haben kann. Hier wird tatsächlich der Bock zum Gärtner gemacht und der Vergleich in einem anderen Kommentar weiter unten zieht absolut, wonach Du quasi selbst verantwortlich bist, wenn Dich einer ermordet. Denn hier wird das Opfer (=dessen WLAN-Netz unbefugt benutzt wurde) noch zum Täter stilisiert. Leipzig, übernehmen sie!
so-zi-al (27.07.2008, 12:06 Uhr)
Und weil man es nicht oft genug wiederholen kann:
Drahtlose Netzwerke sind ein Produktionsmittel in den Händen der Arbeiterklasse. Wer sein wLAN verschlüsselt, ist schlicht und ergreifend unsozial!
so-zi-al (27.07.2008, 11:38 Uhr)
Erläuterungen
@SirDidimus, dass der Rentner "natürlich" haften müsse, ist Blödsinn. Es ist ja gerade NICHT wie mit dem Auto, das geblitzt wird und wo der Halter die Strafe bekäme, wenn der Fahrer nicht erkannt wird und der Halter nicht sagte, wer sein Auto gefahren ist: Nicht die wLAN-Box des Rentners ist im Internet unterwegs, sondern der Browser oder sonstige Client desjenigen, der etwas zu verantworten hätte, sei es eine Straftat oder einfach das Herunterladen von Musik!
Das, @johnniedeamonic, ist auch der Punkt beim sozialen Aspekt des offenen wLAN-Knotens: Er ist Teil des Internet. Die wLAN-Box ist kein Auto, sondern schon die Autobahn! Und Du bezahlst nicht den vollständigen Traffic (wie man mit der Lkw-Maut ja auch nicht die Autobahn kauft!), sondern das Potenzial der kompletten Bandbreite. Wenn Du sie EINMAL nicht nutzen kannst, weil ausgerechnet dann Deine 14-jährigen Nerds von nebenan Deine Leitung belegen, indem sie sich Pornos laden, solltest Du dafür entweder Verständnis aufbringen oder sie auf das Potenzial ihres elterlichen Internetzugangs verweisen. DAS wäre sozial. Alles andere, johnniedeamonic, ist es NICHT!
seelenflieger (27.07.2008, 09:05 Uhr)
Ich bin ja nur froh ...
... das sich unserer Bundeskanzlerin des Problems des Abmahnwahns in Deutschland vor ein paar Monaten erfolgreich angenommen hat. Ich schätze dieses Urteil ist wohl dann eines der ersten Früchte ihres Tuns.
.
Mit dem Alter nehmen bestimmte psychische Fähigkeiten ab. Irgendwann ist man einfach nicht mehr in der Lage jeden Techniksprung mühelos mitzumachen. Ich bin froh, dass dieses Urteil diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt.
.
Was mich wirklich einmal interessieren würde, ist wie man es in anderen Ländern eigentlich schafft, nicht eine ganze Kaste von Abmahnanwälten finanzieren zu müssen.
Flugor (27.07.2008, 04:02 Uhr)
Verschlüsselt ihr eure EMails?
Wenn nein, seid ihr für die sich daraus ergebenden juristischen Folgen verantwortlich...
Die meisten meiner Bekannten nutzen AIM/MSN/ICQ für Chat und normale EMails/SMS für die Kommunikation.
Wenige nutzen Skype, noch weniger nutzen GPG für EMails.
Das Urteil macht den Nutzer unverschlüsselter Kommunikation verantwortlich für die Rechtsfolgen.
Somit ist jeder, der z.B. seine Kreditkartennummer per SMS/EMail/Chat übermittelt theoretisch haftbar zu machen für die entstandenen Schäden.
Jede an mich gerichtete EMail landet in meinem IMAP4-Account, ist somit beim Provider unverschlüsselt hinterlegt...
Erhalte ich somit unverschlüsselte Angaben zu Kreditkarten, könnte ich diese -sofern ich meine eigene Nutzung verschleire- diese problemlos nutzen.
Das Kreditkartenunternehmen kann den entstandenen Schaden nach diesem Urteil auch vom Kunden einzufordern versuchen...
Aber klar: Idioten verschlüsseln nicht weil sie nix zu verbergen haben...
grossbuerger (27.07.2008, 01:53 Uhr)
Wenn Kinder stehlen ...
... gehen dann die Eltern in den Knast, oder der Dieb ?
andre1971germany (26.07.2008, 22:03 Uhr)
abwarten
...ich denke mal der BHG wird das urteil sicherlich kippen....wäre ja genauso als wenn ich in den bau müsste wenn sich einer aus meinen küchenschrank ein messer nimmt und jemanden niedersticht
Dylan1941 (26.07.2008, 21:33 Uhr)
@sirdidimus
WEP2 Verschlüsselung ? Mal gut das SIe als PC Experte selbst einrichten,ich hoffe jedoch das dies nur ein Schreibfehler war !:-))
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