3. April 2013, 08:28 Uhr

Kunstsammler-Erben fordern Picasso zurück

Der Streit um das Picasso-Gemälde "Madame Soler" geht in eine neue Runde. Erben des Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy erheben Ansprüche, die sie jetzt auch mit einer Klage unterstreichen.

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Pablo Picassos "Madame Soler" ist derzeit noch Teil der Bayerischen Staatsgemäldesammlung©

Nach jahrelangem Streit fordern die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy ein wertvolles Picasso-Gemälde nun per Gericht vom Freistaat Bayern zurück. Die Klage sei eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts in New York. Sie müsse geprüft werden, was einige Zeit dauern könne. In dem Dokument, das das zuständige US-Anwaltsbüro zuvor veröffentlicht hatte, geben die Erben an, dass Mendelssohn-Bartholdy das Werk "Madame Soler" nur aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verkauft habe.

Bis jetzt sei die Klage nicht offiziell zugestellt, sagte eine Sprecherin des Bayerischen Kunstministeriums am Dienstag. Zunächst müsse der Wortlaut der Klage geprüft werden.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hatten Rückgabeforderungen bereits 2010 abgelehnt. Aufgrund der ihnen vorliegenden Dokumente und Recherchen seien sie zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht um einen verfolgungsbedingten Verkauf handelte, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums von 2011. Demnach hatten die Erben auch vor 2009 nie Ansprüche auf das Bild erhoben.

Seit den 1960ern in Bayern

Dem jüdischen Bankier - einem Neffen des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy und Nachfahren des Aufklärungs-Philosophen Moses Mendelssohn - gehörte bis 1935 eine große Kunstsammlung, darunter mehrere Gemälde von Pablo Picasso (1881-1973). Kurz vor seinem Tod verkaufte er zahlreiche Werke an den jüdischen Kunsthändler Justin K. Thannhauser. Das Werk "Madame Soler" ging dabei laut Kunstministerium zwischen Juli 1934 und August 1935 an Thannhauser, und zwar offenbar über eine Filiale Thannhausers in der Schweiz.

Vor einer Beschlagnahmeaktion in Paris um 1940 gelang es Thannhauser, einen Teil seiner Gemälde rechtzeitig aus der Stadt herauszubekommen. Die heutige Rahmung des Bildnis der "Madame Soler" lässt sich laut Ministerium in die 1950er Jahre datieren. Es könne davon ausgegangen werden, dass das Bildnis der "Madame Soler" zu den Werken gehört, die Thannhauser retten und ohne Rahmen nach New York bringen konnte. In New York habe das Bild in seinen privaten Wohnräumen gehangen. In den 1960er Jahren bemühten sich die Münchner Staatsgemäldesammlungen um das Bild; Thannhauser, der selbst nie wieder deutschen Boden betrat, verkaufte das Bild in seine frühere Heimat.

kgi/DPA
 
 
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