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9. März 2010, 13:17 Uhr

Prinz Ernst August akzeptiert mildes Urteil nicht

Für Ernst August Prinz von Hannover war es eine Frage der Ehre - und die hat das Landgericht in Hildesheim nur halbwegs wiederhergestellt: Die Richter verurteilten den Welfenprinzen wegen einfacher Körperverletzung und reduzierten die ursprüngliche Geldstrafe. Doch Ernst August will in Revision gehen.

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Mildes Urteil: Ernst August Prinz von Hannover will dennoch in Revision gehen© Jochen Lübke/DPA

Nach 26 Prozesstagen hat das Landgericht Hildesheim im Körperverletzungsprozess gegen Ernst August Prinz von Hannover das Urteil gesprochen. Die Richter sprachen den Prinzen am Dienstag in seiner Abwesenheit der einfachen Körperverletzung für schuldig und brummten ihm eine Geldstrafe von 200.000 Euro auf. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Mit dem Urteil gilt Ernst August nicht als vorbestraft.

Die Verteidigung hatte für den Chef des Welfenhauses allerdings Straffreiheit verlangt und will deshalb in Revision gehen. Das Gericht habe sich vor der eindeutigen Entscheidung gedrückt, wer in dem Verfahren gelogen habe und wer nicht, sagte der Anwalt des Welfenprinzen, Hans Wolfgang Euler.

In dem Prozess ging es um eine Auseinandersetzung zwischen Ernst August und dem Hotelier Josef Brunlehner in Kenia, die bereits zehn Jahre zurückliegt und seit dem die Justiz beschäftigt. Ernst August hatte stets zugegeben, Brunlehner im Januar 2000 am Strand der Ferieninsel Lamu zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Er wurde für die Auseinandersetzung aber im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Schlimmer für den Prinzen: Er galt damit als vorbestraft. Im Wiederaufnahmenverfahren setzte er einen neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim durch.

Prinzessin Caroline als Entlastungszeugin

Der Hotelier und Discobesitzer Brunlehner sagte auch im zweiten Prozess in Hildesheim aus, der Prinz habe ihn mit Faustschlägen im Brustbereich traktiert und ihm dabei erhebliche Verletzungen zugefügt. Im Verlauf des Prozesses bestätigten aber mehrere Zeugen die vom Prinzen behaupteten Ohrfeigen als die von Brunlehner wahrgenommen Faustschläge.

Als wichtige Entlastungszeugin trat dabei die Frau des Angeklagten, Caroline Prinzessin von Hannover, auf. Staatsanwalt Nico Elster zog am Ende in seinem Plädoyer gleichermaßen die Glaubwürdigkeit des Nebenklägers Brunlehner und der Entlastungszeugen in Zweifel. Er beantragte wegen zweier heftiger Ohrfeigen eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung und eine Geldstrafe von 200.000 Euro. Dabei attestierte er dem Prinzen einen Mangel an Unrechtsbewusstsein.

DPA/APN
 
 
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