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bigjayjay

sachlicher grund bei befristeten arbeitsverträgen

ich habe gelesen,das arbeitgeber nach 2 jahren ihre mitarbeiter nur noch mit befristeten verträgen ausstatten können,wenn ein sachlicher grund vorliegt. muss dieser grund auch schriftlich im arbeitsvertrag festgehalten sein oder kann der arbeitgeber auch im nachhinein einen sachlichen grund nennen?


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ANTWORTEN (2)
14.02.2013, 02:59 Uhr
 
starmax

Ich denke.letzteres ist der Fall, denn es kann ja zwischenzeitlich ein nicht vorhersehbarer, sachlicher Grund eingetreten sein (z.B. Firmenverkauf,Fusion, etc.).

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17.02.2013, 01:00 Uhr
 
Ignatius

Angenommen es besteht ein auf zwei Jahre ohne Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis. Die Befristung wurde seinerzeit schriftlich vereinbart.

Nun sind die zwei Jahre um und der Arbeitnehmer wird weiterhin benötigt.

Kommt der Arbeitnehmer am ersten Tag nach Ablauf der Befristung in den Betrieb und arbeitet, ohne dass der Arbeitgeber ihn daran hindert, ist das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet. Es kann nicht nachträglich ohne Zustimmung des Arbeitnehmers befristet werden - weder ohne noch mit Sachgrund.

Wird vor Ablauf der 2 Jahre (ohne Sachgrund) ein schriftlicher befristeter Vertrag für die Zeit danach geschlossen, muss der Sachgrund genannt werden.

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