Ein ehemaliger Jura-Professor zeigte seine Bekannte wegen versuchten Betruges an. Die konnte die Richter von ihrer Unschuld überzeugen. Nun ist der Jurist wegen falscher Verdächtigung dran. Sollte er schuldig sein, spann er aus Geldgier eine infame Intrige. Von Uta Eisenhardt

In Berlin eskalierte der Streit um eine Quittung© Colourbox
Die Geschichte ist verwickelt: Ein ehemaliger Jura-Professor soll sich Geld bei einer Bekannten geliehen haben. Das Darlehen soll er unter der Rubrik "Sonstiges" in einem Mietvertrag quittiert haben: "Hiermit bestätige ich, Ulf Humburg*, dass ich am 5.8.2003 von Barbara Müller* ein Privatdarlehen über 109.000 Euro erhalten habe. Ich werde es bis 2004 zurück zahlen. Bei Verspätung akzeptiere ich Zwangsmaßnahmen."
Das Geld zahlte er nie zurück. Stattdessen zeigte der Professor die Frau wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges an: Müller selbst habe den Darlehens-Passus in den Mietvertrag eingefügt. Doch die Richter sprachen die Angeschuldigte frei. Im Gegenzug schickte die Justiz nun Humburg auf die Anklagebank - wegen falscher Verdächtigung.
Der bärtige 63-Jährige mit den fusseligen, gelbweißen Haaren sitzt nicht das erste Mal dort: Sein Strafregister weist Verurteilungen wegen Untreue, Unfallflucht und Körperverletzung auf. Wenn er den Richtern erklärt, warum er immer wieder zu Unrecht verurteilt wird, schwankt er serpentinenartig zwischen Empörung und Selbstmitleid.
Im Jahre 2002 muss Humburgs persönliche und finanzielle Lage sehr angespannt gewesen sein. Seine Frau war gestorben, allein kümmerte er sich um zwei Töchter im Grundschulalter. Zudem besaß er ein baufälliges Mehrfamilienhaus, in das er schnell einziehen musste, weil seine Kanzlei und seine Wohnung zwangsgeräumt werden sollten.
In dieser Situation traf er Barbara Müller, für die er vor 20 Jahren als Scheidungsanwalt aufgetreten war. Die Bremer Gastwirtin hatte 1999 von einem inzwischen verstorbenen Bekannten 140.000 Euro bekommen. Damit wollte sie in Bremen einen Kinder- und Jugendhilfeverein gründen. Ulf Humburg versprach, ihr bei der Satzung zu helfen. Außerdem, so argumentierte er, gäbe es in Berlin mehr Kinder, die ihre Hilfe benötigen. Seine Bekannte willigte ein, ihn bei der Kinder- und Baubetreuung zu unterstützen - unentgeltlich.
Mit ihrer zehnjährigen Tochter zog sie Anfang 2003 in eine der baufälligen Wohnungen seines Hauses. Im Februar habe sie ihm 28.000 Euro bar übergeben: "Für Mietschulden", sagt Müller. Bald darauf habe sie ihm mit 10.000 Euro aushelfen müssen: "Für seine neue Kanzlei". So sei es immer weiter gegangen. Auf eine Quittung für ihre diversen Darlehen an Humburg habe sie nie bestanden: "Ich habe ihm vertraut", sagt die kleine, füllige 48-Jährige, deren Gesicht von wallenden rotbraunen Locken umrahmt wird. Mehrfach antwortet sie mit diesem Satz auf die verständnislosen Fragen des Gerichts.
Humburg selbst habe dann angeboten, in seiner Kanzlei einen Darlehensvertrag aufzusetzen, den er in jenem Mietvertrag unter "Sonstiges" integrierte. Diese Version wird auch von Peter Behrend* gestützt, der damals den Kanzlei-Computer reparierte. Das war im Oktober 2003.
Im Januar 2004 erinnerte Müller ihren Schuldner. Der habe zunächst vorgegeben, das Geld mit einem noch ausstehenden 1,9 Millionen-Euro-Honorar von der Firma Schiesser zahlen zu können. Doch der Wäschehersteller war inzwischen pleite. Da soll Humburg seiner Gläubigerin gedroht haben: "Pass auf, dass du nicht mit deiner Tochter nachts die Treppe herunter fliegst!" Die Zeugin zog schleunigst aus dem Haus: "Ich kannte einige seiner Mandanten, die er mir vorgestellt hatte, denen wollte ich nicht nachts begegnen." Nun begann eine gerichtliche Odyssee: Müller klagte gegen den Professor wegen der fehlenden Rückzahlung des Darlehens. Der wiederum zeigte Müllers Anwalt wegen Prozessbetruges an und sie selbst wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung. 2007 wurde sie freigesprochen, dann Humburg angeklagt. Kurz darauf habe sie erfahren, dass "Herr Professor für Geld Leute sucht, die mich aus dem Weg räumen." Der Mann, den Humburg gefragt haben soll, habe sich bei ihr gemeldet.