3. August 2010, 14:25 Uhr

Koalition uneins über Gesetzesänderung

Nach dem Karlsruher Urteil zum Sorgerecht will auch die schwarz-gelbe Koalition die Rechte lediger Väter stärken - allerdings gibt es Streit über das Wie.

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Rückenwind aus Karsruhe: Väter bekommen mehr Rechte in Sorgerechtsfragen©

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter gestärkt. Die Karlsruheer Richter verwarfen am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, die Rechte lediger Väter mit einer Gesetzesänderung grundsätzlich verbessern zu wollen.

Im konkreten Fall hatte der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes geklagt, weil ihm kein Sorgerecht zugestanden wurde. Das Familiengericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben.

Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar nicht in Frage, dass das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst der Mutter übertragen wird - auch wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat. Gegen das Grundgesetz verstoße jedoch der Automatismus der Entscheidungen zugunsten der Mutter: Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließe, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere, teilte das Gericht mit. Dem Vater müsse deshalb die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, die das Wohl des Kindes mitberücksichtige.

Karlsruhe korrigierte damit die eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Als Begründung gab das Gericht an, dass nur knapp die Hälfte der Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutzte. Der Grund liege offenbar darin, dass viele Mütter ihre Zustimmung dafür verweigerten. In einem sehr ähnlichen Fall hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 geurteilt, dass das deutsche Sorgerecht in diesem Punkt Männer diskriminiere und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

CSU-Politikerin Bär fürchtet Aushöhlen der "Institution Ehe"

In Berlin wurde das Urteil aus Karlsruhe parteiübergreifend begrüßt. Zugleich begann in der Regierungskoalition eine Debatte über die vom Bundesjustizministerium geplante Gesetzesänderung. Strittig ist, ob ledige Väter nur auf ihren Wunsch ein Mit-Sorgerecht erhalten oder automatisch bei der Geburt des Kindes, wobei dann die Mutter Widerspruch einlegen könnte - die sogenannte Widerspruchslösung.

"Das Verfassungsgericht widerspricht nicht der Praxis, dass das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter liegt. Dabei muss es auch bleiben", sagte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär. "Die vorgeschlagene Widerspruchslösung lehne ich ab. Die Initiative für ein gemeinsames Sorgerecht sollte vom Vater ausgehen." Allerdings sieht sie den Wert der Ehe geschwächt. Durch die Rechtsprechung der jüngsten Zeit werde die "Institution Ehe" immer mehr ausgehöhlt, kritisierte die Bundestagsabgeordnete in der Münchner Tageszeitung "tz". "Meine Sorge ist, dass als einziger Vorteil der Ehe - neben dem immateriellen Wert - am Ende nur noch der steuerliche übrig bleibt.

Dagegen hatte sich bereits in der vergangenen Woche der FDP-Familienexperte Stephan Thomae für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Auch aus der CDU kommen entsprechende Vorschläge. Leutheusser-Schnarrenberger, der ebenfalls Sympathien für die Widerspruchslösung nachgesagt werden, äußerte sich am Dienstag betont zurückhaltend. Aus dem Parlament kämen interessante und gute Vorschläge. Es gehe jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen. "Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", sagte die FDP-Politikerin.

Die Opposition begrüßte das Urteil ebenfalls. "Der rechtspolitische Fortschritt ist nicht mehr aufzuhalten", teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz mit. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörg Wunderlich, drängte die Bundesregierung zu einer raschen Reform, die ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern festschreiben müsse.

joe/Reuters/DPA
 
 
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