Jörg Kachelmann bleibt im Gefängnis - allerdings könnte der Haftbefehl gegen ihn bald aufgehoben werden. Grund sind Zweifel an den Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Von Niels Kruse

Jörg Kachelmann unter Verdacht: Was genau in der Tatnacht geschah, bleibt weiter unklar© Stefan Sauer/DPA
Nichts ist klar im Fall Kachelmann. Außer, dass die Fronten verworrener sind als je zuvor, und dass die Glaubwürdigkeit sämtlicher Beteiligter beschädigt ist. Da wäre zum Beispiel das mutmaßliche Opfer. Teile seiner Aussage sind laut eines "Spiegel"-Berichts zumindest zweifelhaft. Das Nachrichtenmagazin zitiert aus dem Gutachten einer Bremer Psychologin, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist. Danach seien die Schilderungen, die die Ex-Freundin zur Tat gemacht hat, "vage, oberflächlich und statisch". Das Fazit der Gutachterin Luise Greuel: Die Beschreibung dessen, was am 8. Februar 2010 vorgefallen sei, erfülle "nicht die Mindestanforderungen an logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz".
Etwa die Sache mit dem Brief, der Auslöser der ganzen Angelegenheit gewesen sein soll: Am Tag des mutmaßlichen Missbrauchs will die damalige Lebensgefährtin Kachelmanns einen Umschlag in ihrem Postkasten gefunden haben. Inhalt ist ein Flugticket mit seinem Namen sowie dem Namen einer Frau: "S." - wohl eine der weiteren Geliebten des TV-Mannes. Auf einem beigefügten Zettel stand der Satz: "Er schläft mir ihr". Nach einigen Nachfragen der Ermittler aber stellt sich heraus, dass das mögliche Opfer die Frau als Nebenbuhlerin schon länger im Visier hatte. Sogar auf Facebook soll sie mit ihr befreundet gewesen sein - um herauszufinden, was genau zwischen ihr und Kachelmann läuft. Nach drei, vier Befragungen gibt das Opfer aber zu, dass es die Notiz selbst angefertigt und auf der Arbeitsstelle ausgedruckt habe. Zudem seien der Frau die Flugtickets früher zugesandt worden als am 8. Februar.
Es waren nicht die einzigen Widersprüche, in die sich das mutmaßliche Opfer offenbar verstrickt hatte. Bereits im Mai wurde bekannt, dass die Frau zwei Details ihrer Aussage aus der Tatnacht hatte korrigieren müssen. Doch nun ist ihre Glaubwürdigkeit ernsthaft beschädigt, was natürlich am eigentlichen Vorwurf der Vergewaltigung nichts ändert.
Nach wie vor geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Jörg Kachelmann seine damalige Freundin am Abend des 8. Februar mit Gewalt zum Sex gezwungen haben soll. Die Strafverfolgungsbehörde war sich angesichts der ihr vorliegenden Anhaltspunkte sogar so sicher, dass sie Mitte Mai Anklage gegen den TV-Moderator erhoben hatte. Der Vorwurf lautet auf Verdacht der besonders schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung. Über den genauen Hergang gibt es naturgemäß zwei Versionen: die des mutmaßlichen Opfers und die des mutmaßlichen Täters. Laut der Aussagen, die dem "Spiegel" vorliegen, hätten sich beide über einen Internetchat für den Abend verabredet - und gegen 23 Uhr sei er in ihrem Schwetzinger Haus eingetroffen - soweit decken sich die Angaben.
Laut der Lebensgefährtin haben sie und Kachelmann zunächst etwas gegessen. Danach habe sie ihn wegen des Briefs und der Flugtickets zur Rede gestellt. Angeblich habe er ein Verhältnis erst geleugnet, es aber später zugegeben und auch, dass er viele Frauen gehabt habe. Daraufhin will sie ihn aufgefordert haben zu gehen, was den Fernsehmann angeblich in Rage versetzt haben soll. Aus der Küche soll er ein Küchenmesser geholt und ihr an den Hals gesetzt, sie anschließend mit dem Tod bedroht und dann vergewaltigt haben.
Der 51-Jährige wiederum hat ausgesagt, dass beide zunächst einvernehmlichen Sex gehabt und erst danach gegessen hätten. Anschließend, so Kachelmann, sei es zum Gespräch über S. gekommen. Nachdem er die Beziehung eingeräumt habe, soll sie Schluss gemacht haben, woraufhin Kachelmann Richtung Frankfurter Flughafen gefahren sei. Ein Messer will er nicht in der Hand gehabt haben, und wenn, dann könne er sich nicht daran erinnern.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Die DNS-Spuren können nicht eindeutig zugeordnet werden, und auch die Verletzungen könnte sich das mögliche Opfer selbst zugefügt haben