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22. März 2007, 15:41 Uhr

Koran-Richterin zeigt sich reumütig

Mit ihrer Bemerkung zum Züchtigungsrecht des Mannes im Koran hatte eine Richterin für heftige Proteste gesorgt. Diesen Vergleich bedauert sie nun. Sie sei "erschrocken über die Reaktionen". Eine dienstrechtliche Prüfung bleibt ihr dennoch nicht erspart.

In einer gestellten Szene liest eine junge Frau vor dem Amtsgericht in Frankfurt/Main in einem Koran© Frank May/DPA

Die Frankfurter Familienrichterin, die mit ihrem Verweis auf ein Züchtigungsrecht des Mannes im Koran breite Empörung ausgelöst hat, bedauert laut einem Justizsprecher den Vorfall. Sie habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass sie Gewalt in der Ehe billige und sei erschrocken über die Reaktionen, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp.

"Schrecklich misslungener Versuch"

Gleichwohl handele es sich bei der Begründung, mit der die Richterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischen Ehemann abgelehnt habe, um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbar noch akzeptabel sei, sagte Olp weiter. Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vor Übergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlass gesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp.

Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten. Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.

Disziplinarische Maßnahmen werden erwogen

Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen die Juristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährt worden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vor Ablauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde.

Auch der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat angekündigt, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen. "Ich kann die Empörung der Bevölkerung gut verstehen", sagte Banzer am Donnerstag in Wiesbaden: "Recht und Gesetz verbieten jede Form von Gewalt in Familien." Der Fall zeige aber auch, dass die deutsche Rechtsordnung funktioniere, betonte der hessische Justizminister: "Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg für eine Korrektur."

Gewalt in der Ehe sollte nicht gerechtfertigt werden

Banzer nahm die betroffene Familienrichterin teilweise in Schutz. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Frankfurter Richterin mit Absicht den Eindruck erzeugen wollte, irgendeine Art von Gewalt sei in der Ehe zu akzeptieren. Schließlich habe die Richterin zuvor dem Ehemann untersagt, sich der Wohnung der Ehefrau bis auf 50 Meter zu nähern. Schon damit habe sie dokumentiert, dass Gewalt in der Ehe in der Gesellschaft in Deutschland keinen Platz habe.

AP
 
 
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