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Für Verteidigungsausgaben gilt eine Ausnahme bei der Neuverschuldung

Neuverschuldung: Deutschland entgeht wegen Verteidigungsausgaben EU-Defizitverfahren

Deutschland entgeht trotz einer Neuverschuldung von voraussichtlich 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der EU. Nach Abzug der Verteidigungsausgaben ergebe sich eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP, teilte ein hochrangiger EU-Beamter am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten mit. Damit liegt Deutschland unter der Schwelle für die zulässige Neuverschuldung von drei Prozent des BIP.