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18. Dezember 2008, 17:09 Uhr

Angestellte scheitert mit 500.000-Euro-Klage

Im Prozess um die Rekordforderung von fast 500.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung hat die Klägerin eine Niederlage erlitten. Die Richter sprachen ihr lediglich gut 10.000 Euro zu. Die türkischstämmige Angestellte fühlte sich wegen ihrer Herkunft und ihres Geschlechts diskriminiert.

Diskriminierung, Urteil, Rekordklage, R+V Versicherung

Die 38-Jahre alte Versicherungsberaterin ist mit ihrer Rekordforderung von 500.000 Euro wegen Diskriminierung zunächst gescheitert© Thomas Lohnes/DDP

Eine türkischstämmige Versicherungsberaterin ist mit ihrer Rekordforderung von fast 500.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung zunächst gescheitert. Das Arbeitsgericht Wiesbaden wies am Donnerstag die Klage überwiegend ab und sprach ihr nur 10.818 Euro wegen Einkommenseinbußen zu.

Die Frau will von ihrem Arbeitgeber, der Versicherung R+V, 433.900 Euro als Ausgleich für Einkommenseinbußen und mindestens 43.270 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Es ist die höchste bisher in Deutschland verhandelte Summe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz. Die Klägerin und ihre Anwälte kündigten an, als nächste Instanz das hessische Landesarbeitsgericht anzurufen.

Die Versicherungsberaterin aus Saulgau in Oberschwaben hatte sich benachteiligt gefühlt, weil R+V ihre Stelle wegen ihrer Schwangerschaft an einen Nachfolger vergeben hatte. Der wurde nach Darstellung der Frau auch noch besser bezahlt. Sie selbst war auf einen schlechter dotierten Posten versetzt worden. Das Gericht erklärte die Versetzung für nichtig, sie sei eine "Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechts".

Die Frau fühlte sich auch als geborene Türkin benachteiligt. Dem folgte das Gericht nicht. Es legte der Klägerin die Prozesskosten auf. Bei dem Streitwert von knapp einer halben Million Euro betragen allein die Gerichtskosten etwa 5900 Euro, dazu kommen die Anwaltskosten. In dem seit Februar in Wiesbaden verhandelten Prozess hatten die Vertreter von R+V stets erklärt, die Klägerin sei weder als Frau noch als Nichtdeutsche benachteiligt worden.

Bei ihrer Schadenersatzforderung hatte die Frau die jährlich erzielbaren Provisionen auf der alten und der neuen Stelle verglichen und den Unterschied bis zu ihrer Pensionierung hochgerechnet. Diese Schadensberechnung kommt für das Gericht "nicht in Betracht". Der Frau stünden lediglich drei Bruttogehälter in Gesamthöhe von 10.818 Euro zu.

DPA
 
 
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