Die Betriebsrente bietet jede Menge Vorteile. Das Gute: Jeder festangestellte Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie sich die Betriebsrente sichern.

Auch wenn der Chef sich querstellt: Beharren Sie auf Ihre Rechte, es geht um Ihre Rente© Colourbox
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, oft gebrauchtes Kürzel: bAV. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Unternehmen eine Betriebsrente zahlen muss, wie es besonders bei größeren Firmen und Konzernen viele Jahre üblich war. Im Gegenteil: Betriebsrenten, die allein das Unternehmen für seine Mitarbeiter finanziert (auch "Direktzusage" genannt), sind ein Auslaufmodell.
Aber Firmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einen "externen Finanzierer" von Betriebsrenten zu vermitteln. Dabei handelt es sich um sogenannte Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen sowie (Direkt-)Versicherungen. In diese Einrichtungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber flexibel einzahlen.
Die Kosten für solche betrieblich organisierten Sparverträge sind in aller Regel niedriger als beim privaten Abschluss, die Rendite ist aber höher.
Und so wird gespart: Meist wird ein Teil des Jahresgehaltes - etwa vom Monatslohn oder auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen - in die betriebliche Vorsorge "umgewandelt" (Fachausdruck: "Entgeltumwandlung"). Weil der Arbeitgeber das Geld in der Regel direkt aus dem Bruttogehalt überweist, hat das steuerliche Vorteile. Bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen beispielsweise sind bis zu 2640 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Eine etwas kompliziertere Regelung gilt für Neuverträge ab 2005. Hier werden derzeit maximal rund 4450 Euro im Jahr steuerlich gefördert, zum Teil fallen aber Sozialabgaben an.
Ein Beispiel: Ein 40-jähriger Arbeitnehmer wandelt jährlich 1500 Euro von seinem Bruttogehalt in eine Pensionskasse um - das Nettoeinkommen verringert sich dadurch aber nur um etwa die Hälfte der eingezahlten Summe. Die Pensionskasse wird das Geld überwiegend in Zinspapieren und zu einem geringeren Teil in Aktien anlegen. Mit 65 Jahren bekommt der Arbeitnehmer garantiert 51.000 Euro ausbezahlt - konkurssicher. Weil das Geld angelegt wird, kommt noch eine schöne Zusatzrendite obendrauf. Zum Rentenbeginn kann der bAV-Sparer dann wählen: zwischen einer monatlichen Rente, oder der Auszahlung der Summe im Ganzen oder in Teilen.
Ein weiteres unschlagbares Plus: Alle Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, sind sofort unverfallbar. Dem Arbeitnehmer wird seine Rente also garantiert ausgezahlt - auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Und auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit wird das bis dahin angesparte Guthaben nicht von den Sozialämtern angetastet, es ist Hartz-IV-sicher. Wie alle anderen Rentenbezüge wird aber auch die betriebliche Altersvorsorge ab Rentenbeginn besteuert.
Übrigens: Arbeitnehmer können als betriebliche Altersvorsorge auch einen Riester-Vertrag besparen. Dann fließt das Geld allerdings aus dem Nettogehalt (Nettoentgeltumwandlung). Dafür gibt es aber staatliche Zulagen, außerdem können die Aufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Nachteil: Der Sparer zahlt doppelt Krankenkassenbeiträge - während der Ansparphase, und dann später auch noch auf seine Rentenbezüge.
Welche Variante die günstigere ist, sollte man sich also vorher genau durchrechnen. Doch wie an einen betrieblich organisierten Sparvertrag herankommen?
Mehr zum Thema... ...lesen Sie im stern-Ratgeber "Das 1x1 der Altersvorsorge" (ISBN: 978-3-7093-0150-0)