Bundesarbeitsgericht prüft Auswirkung von Alt-Tarifverträgen bei Entgeltumwandlung
Spätestens seit Anfang 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss bei der Entgeltumwandlung für die Altersversorgung bezahlen, sofern Tarifverträge nichts anderes regeln. Im schriftlichen Verfahren prüft am Mittwoch (Verkündung 13.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, ob dies auch für lange vorher abgeschlossene Tarifverträge gilt. (Az. 3 AZR 53/24)