Der sensationelle Dollar-Kurs lockt gerade scharenweise deutsche Touristen in die USA. Gerne mit dabei: ein halbleerer Koffer. Kein Wunder: Durch den günstigen Umtauschkurs gerät jeder Einkauf zur Schnäppchenjagd. So kostet in Deutschland das iPhone 459 Euro. Durch den matten Dollar kann man sich das trendige Handy dann zum US-Preis von 345 Euro gönnen - das sind umgerechnet gerade mal 220 Euro! Die Kultturnschuhe Chucks sind in Deutschland meist nicht unter 60 Euro zu haben. Kauft man sie zum US-Preis von 26 Dollar kostet es umgerechnet schon nur mehr knapp 17 Euro.
Kein Wunder, dass viele Touristen der Kombination aus günstigem Wechselkurs und riesigem Angebot in Outlet-Center, Shopping-Mall oder Supermarkt nicht widerstehen kann. Doch bei soviel Schnäppchen-Instinkt sollten die Reisenden nicht nur die Ersparnis im Auge behalten, warnt Andreas Urbaniak, Sprecher des Hauptzollamtes am Flughafen Frankfurt am Main: Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU seien grundsätzlich steuer- und zollpflichtig.
Nur wenn der Wert der Waren oder die Menge innerhalb der Reisefreigrenzen liegt, bleiben sie abgabenfrei. Bei Waren des täglichen Bedarfs - dazu gehört zum Beispiel auch Bekleidung - liegt diese Freigrenze bei 175 Euro. Und die ist schnell erreicht. Aber auch danach wird es nicht gleich richtig teuer: "Bis zu einem Warenwert von 350 Euro werden die Abgaben nach einem pauschalierten Verfahren erhoben. Zurzeit sind das in der Regel 13,5 Prozent", sagt Urbaniak.
Unbedingt Belege sammeln
Ist auch die 350-Euro-Grenze überschritten, wird es etwas komplizierter: die Höhe der Abgaben hängt dann auch von der Art der Waren ab. Wer also plant, bei der nächsten Auslandsreise größere Einkäufe zu tätigen, sollte sich schon vor Reiseantritt über die bestehenden Zollbestimmungen informieren, rät Urbaniak. Nach dem Kauf sollte man Quittungen und Rechnungen gut aufbewahren: "Liegt kein Beleg vor, darf der Zoll Vergleichswerte ansetzen oder den Wert schätzen. Und das kann deutlich mehr sein, als man ursprünglich bezahlt hat."
Doch Urbaniak warnt auch davor, bei der Einreise nach Deutschland auf sein Glück zu hoffen und am Flughafen den grünen Ausgang zu wählen: "Wer abgabenpflichtige Ware nicht anmeldet, macht sich strafbar." Und Schmuggeln könne teuer werden: zu den Abgaben komme noch mindestens eine Strafe in gleicher Höhe dazu, die geschmuggelte Ware würde in der Regel eingezogen. Liege die Höhe der geschuldeten Abgaben über 250 Euro komme es automatisch zu einem Steuerstrafverfahren.
Freigrenzen bei Genussmitteln
Tabakwaren
Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine.
Kaffee
Wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist: 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Parfüms und Eau de Toilette
50 Gramm Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette.
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Freigrenzen bei anderen Waren
Gesamtwert 175 Euro
Andere Waren - wie Elektroartikel, Kleidung, etc - dürfen aus einem Nicht-EU-Land bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro zollfrei eingeführt werden. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Gesamtwert bis 350 Euro
Bis zu diesem Wert wird ein pauschaler Steuersatz von 13,5 Prozent auf die eingeführten Waren angesetzt.
Gesamtwert über 350 Euro
Für alle Waren, deren Wert über der Grenze von insgesamt 350 Euro liegt, wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig und zusätzlich - je nach Ware - auch noch ein Zollsatz.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist also davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird. Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif an. Dort können die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen eingesehen werden. ACHTUNG: Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt.
Die wichtigsten Zollsätze
Warenart | Zollsatz in % des Zollwertes | |
Bekleidung aus | - Textilien | 12 % |
- Leder | 4 % | |
Schuhe mit Oberteil aus | - Leder | 8 % |
- anderem Material | 17 % | |
Gold- und Silberschmuck | 2,5 % | |
Phantasieschmuck | 4 % | |
Fotoapparate | 4,2 % | |
Objektive | 6,7 % | |
Video-/Digitalkameras * | 0-12,5 % | |
Computer, Notebooks, Handhelds | frei | |
USB-Sticks * | 0-14 % | |
Monitore * | 0-14 % | |
GPS-Geräte | 3,7 % | |
Fahrräder | 14 % | |
Sportgeräte | 2,7 %-4,7 % | |
- z.B. Golfschläger | 2,7 % | |
- z.B. Tennisschläger | 4,7 % | |
Ziergegenstände aus | - Holz | frei |
- Kunststoff | 6,5 % | |
- unedlem Metall (z.B. Kupfer) | frei | |
Bücher, Gemälde | frei (EUSt: 7 %) | |
Bilddrucke, Poster, Fotos | frei | |
Musikkassetten, CDs, Videos, DVDs | 3,5 % | |
Kraftfahrzeuge | - Pkw | 10 % |
- Quad (vierrädrige Motorräder) | 10 % | |
- Motorräder, Hubraum bis 250 ccm | 8 % | |
Motorräder, Hubraum mehr als 250 ccm | 6% | |
Möbel | 0-5,6 % | |
Kosmetikprodukte | 0-6,5 % | |
CD-Player | 9,5 % | |
DVD-Player | 13,9 % | |
MP3-Player * | 0-14 % |
Infoadressen
Alle Fragen zur Wareneinfuhr beantwortet das Zoll-Infocenter die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung:
Zoll-Infocenter Friedrichsring 35 63069 Offenbach am Main Telefon: 069/469976-00 Telefax: 069/469976-99
oder per E-Mail an info@zoll-infocenter.de
Die Servicezeiten für telefonische Anfragen lauten:
Montag - Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr