Die Politik unterschätzt das Hartz-Urteil, sagt die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages. Im stern.de-Interview warnt Monika Paulat vor Klagen - und rügt die Arbeitsministerin.
Ja. Die Frage, ob die Regelleistungen bei Hartz IV gegen die Verfassung verstoßen oder nicht, beschäftigt uns seit der Einführung der Reform vor mehr als fünf Jahren. Jetzt ist klar: Sie sind verfassungswidrig zustande gekommen.
Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber bei der Höhe der Leistungen einen gewissen Gestaltungsspielraum hat, aber eben nicht bei der Methode, mit der die Regelsätze berechnet werden. Ob es am Ende des Verfahrens höhere Sätze geben wird, ist deshalb noch offen. Bei Kindern wird der Gesetzgeber aber wohl nicht drum herum kommen, die Leistungen nach oben anzupassen.
Das geht auf keinen Fall. Eine solche Vorgehensweise würde uns erneut in eine ähnliche Situation wie heute bringen. Der Gesetzgeber kann nicht einfach Rückwärtsrechnen und die Berechnung so türken, dass er zum gleichen Ergebnis kommt. Da wird nicht nur das Verfassungsgericht, sondern alle, die davon betroffen sind, ein genaues Auge drauf haben. Die Berechnungsmethode muss transparent, nachvollziehbar und konsequent sein, es darf keine Schätzungen ins Blaue hinein geben. Die Berechnung muss außerdem völlig ergebnisoffen erfolgen.
Die Aufgabe ist gewaltig und es hat in der Tat den Anschein, als ob die Politik sie unterschätzt. Ich habe mich sogar schon gefragt, ob es bis Ende des Jahres überhaupt zu schaffen ist. Mit einem einfachen Fingerschnippen ist es bei Weitem nicht getan.
Ja. Ich bin überzeugt, dass es durch die neue Härtefallregelung mehr Klagen geben wird. Das Verfassungsgericht hat zwar einschränkend angefügt, dass der Sonderbedarf dauerhaft sein muss. Aber was ist ein dauerhafter Sonderbedarf? Jeder, der meint, er habe einen solchen Bedarf, wird ihn geltend machen. Die Leute werden vor den Türen der Leistungsträger und der Sozialgerichte Schlange stehen.
Ja, mit Sicherheit wäre der bürokratische Aufwand enorm. Eine solche Regelung wäre mit vielen Folgeproblemen verbunden, weil jeder Einzelfall geprüft werden müsste. Und es birgt auch die Gefahr, dass die Regelsätze erneut vor dem Verfassungsgericht landen. Diese Konsequenzen lässt die Ministerin einfach unter den Tisch fallen.
Zudem wäre es ein absoluter Paradigmenwechsel; eine Rückkehr in die alte Sozialgesetzgebung. Damals waren Einmalleistungen der Regelfall. Mit der Hartz-IV-Reform sollte dies explizit abgeschafft und durch eine Pauschalisierung der Leistungen ersetzt werden.
Das halte ich für problematisch. Sachleistungen und Gutscheine bergen gerade bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr der Stigmatisierung, der Ausgrenzung. Die Leistungen aus Hartz IV sollen ja auch in gewissen Maße eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Mit Gutscheinen wäre dies allenfalls noch teilweise möglich.