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5. September 2008, 13:43 Uhr

Arbeitnehmer muss Versetzung hinnehmen

Die betriebsinterne Versetzung eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich rechtmäßig. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Ausnahmen gelten nur in einem eng gesteckten Rahmen.

Zoom

Justitia hat gesprochen: Laut eines Arbeitsgerichts-Urteils sind interne Versetzungen eines Arbeitnehmers im Grundsatz rechtsgültig© Katja Lenz/DDP

Ein Arbeitnehmer muss eine betriebsinterne Versetzung grundsätzlich hinnehmen. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Ausnahmen gelten nur für die Fälle, dass dem Mitarbeiter eine bestimmte Stelle im Arbeitsvertrag ausdrücklich zugesichert wurde, die neue Tätigkeit nicht der Qualifikation des Arbeitnehmers entspricht oder wenn er mit Lohneinbußen rechnen muss (Urteil vom 28. 4. 2008 - 5 Sa 716/07).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger war als Schlosser in einem Unternehmen beschäftigt. Als ihn der Arbeitgeber in einen Bereich versetzte, in dem überwiegend Mitarbeiter einer Fremdfirma tätig waren und der mit Lärmbeeinträchtigungen verbunden war, klagte der Schlosser. Er machte geltend, es handele sich bei seiner neuen Arbeit nicht mehr um Facharbeitertätigkeiten. Daher sei die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig.

Die Richter des LAG verwiesen jedoch darauf, es sei Sache des Arbeitgebers, aufgrund seines Direktionsrechts den Arbeitsbereich eines Mitarbeiters festzulegen. Dabei ließen sie erkennen, je unbestimmter die Festlegung im Arbeitsvertrag sei, desto größer sei der Spielraum des Arbeitgebers. Der Kläger habe nicht belegt, dass der Arbeitgeber diesen Spielraum überschritten habe, da er generell als "Schlosser" beschäftigt sei und ihm daher im gesamten Betrieb Schlosserarbeiten zugewiesen werden könnten.

DPA
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