21. Februar 2013, 12:28 Uhr

Nestlé verliert Klage gegen Billig-Kapseln

Weiter Billigkonkurrenz für George Clooney: Der Nestlé-Konzern, der die vom Hollywoodstar beworbenen Nespresso-Kapseln vertreibt, hat eine Patentklage gegen die No-Name-Konkurrenz verloren.

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Die Nespresso-Konkurrenz muss keine Warnhinweise drucken©

Der Nestle-Konzern muss weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag in zwei Eilverfahren Klagen des Konzerns ab, die darauf abzielten, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln des unter anderem durch die Werbung mit George Clooney bekannten Nestle-Getränks mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen. "Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet", hätten die Verbraucher sonst auf den Verpackungen lesen müssen. Die Kapseln seien aber nur ein "passives Element" der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen.

Nestle ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffemaschinen genutzten Patents - und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns. Und diese haben ihren Preis: Eine Kapsel "Dulsao do Brasil" kostet im Online-Nespresso-Shop etwa 0,39 Euro - die Beklagten boten ihre Kapseln dagegen um sechs bis zehn Cent günstiger an. Nestle wehrte sich nun vor Gericht - die Konkurrenzprodukte verletzten Patente, argumentierte der Konzern.

Schon das Landgericht Düsseldorf hatte indes entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei (Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Auch vor dem Oberlandesgericht erlitt der Konzern nun eine Schlappe.

bak/Reuters
 
 
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