Jedes Mal, wenn ein Autofahrer beim Schnellfahren erwischt wird, klingelt es in den Kassen der öffentlichen Hand. Das Klimpern dürfte in letzter Zeit stark angeschwollen sein, so die Beobachtung von "Finanztest". "Die Kontrollen haben zugenommen", berichtet auch Eckhart Jung, Jurist beim Autoclub ADAC. In Zeiten klammer Kassen in den Kommunen und Ländern, die für die Verkehrsüberwachung zuständig sind, wird der Druck auf Temposünder offensichtlich erhöht: Mehr Kontrollen, mehr Bußgelder, mehr Fahrverbote, höhere Geldstrafen für Wiederholungstäter.
"Die öffentliche Hand ist durchaus geneigt, die Verkehrssicherheit immer öfter auch unter fiskalischen Gesichtspunkten zu sehen", meint Jung. "Ein Milliardengeschäft", wettern die Betreiber von Radarfalle.de, einem der größten Internetforen, in denen sich frustrierte Autofahrer über die neusten Entwicklungen bei mobilen Blitzgeräten und anderen Messtechniken austauschen.
Das Risiko, beim allzu Tempoverstößen ertappt und empfindlich abgestraft zu werden, ist jedenfalls stark gestiegen. Wer gern mal etwas schneller unterwegs ist, sollte wissen: Innerorts kommen Verstöße besonders teuer. Aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften hält der Bußgeldkatalog für Raser und Rotlichtsünder saftige Sanktionen bereit.
Extrafahrverbot von einem Monat
Vor allem Wiederholungstäter, die es auf Grund der höheren Überwachungsdichte immer häufiger gibt, müssen sich warm anziehen. Wer zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres beim Überschreiten des Tempolimits um 26 Stundenkilometer und mehr erwischt wird, braucht nicht mit Milde rechnen. Eher mit mächtig erhöhten Geldstrafen. Mit einer Verwarnung zwischen 50 bis 100 Euro ist es dann nicht mehr getan. Häufig kommt auch ein Extrafahrverbot von einem Monat dazu. Die Behörden können das Bußgeld in freiem Ermessen hoch schrauben, wenn der letzte Verstoß nicht allzu lange zurückliegt, warnt "Finanztest". Liegt die Temposünde unter der 26-km/h-Grenze sind auch mal Bewährungsauflagen von einem Jahr und mehr drin.
"Kann-Bestimmungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, werden neuerdings konsequenter angewandt", bestätigt Petra Schmucker, Juristin des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Vor allem bei Fahrern, die schon öfter wegen Rotlichtsünden oder schnellen Fahrens aufgefallen sind. Und deren Flensburger Konto bereits eine Reihe von Eintragungen ausweist.
"Das ist eine Art Notbremse"
Haben sich die "beharrlichen" Fehlverstöße und Ordnungswidrigkeiten einmal summiert, kann auch ein kleineres Delikt das Fass zum Überlaufen bringen. Pech für den Betroffenen: Selbst wenn für seinen letzten Verkehrsverstoß allein gar kein Fahrverbot vorgesehen ist, muss er seinen Führerschein für einen Monat abliefern - wenn die Behörde den Denkzettel aus erzieherischen Gründen für angebracht hält. "Das ist eine Art Notbremse, die gezogen werden kann", erklärt Schmucker.
Und mit dem Fahrverbot steigt bei Wiederholungstätern die Höhe des Bußgelds, wie Jung unterstreicht. Die Kasse klingele weiter. Den Fall, dass auf den Führerscheinentzug zu Gunsten einer höheren Geldstrafe verzichtet werde, gebe es auch, erläutert Schmucker.
Technische Messfehler nachweisen
Temposünder, denen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte drohen, können sich zwar immer erstmal mit Hilfe eines Einspruchs zur Wehr setzen. Den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, gelingt allerdings nur wenigen. Gute Erfolgsaussichten haben häufig nur die, die auf Beweisfotos kaum zu erkennen sind oder technische Messfehler nachweisen konnten. Die Chancen, völlig ungeschoren davonzukommen, sind ansonsten recht klein, wie "Finanztest" betont.
Der Ruf von Behörden und Justiz ist in Bußgelddingen eher unerbittlich. Verfahren werden nicht einmal bei Bagatellsachen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Selbst Tempoüberschreitungen von einem Stundenkilometer werden da noch geahndet. Ein Trost: Wenigstens zahlen die Rechtsschutzversicherer in der Regel anstandslos, wenn ein Anwalt zu Rate gezogen werden musste.