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Cyberstalking Wer verfolgt wird, muss sich wehren

Wer Glück hat, muss nur seine E-Mail-Adresse wechseln oder unbestellte Waren zurücksenden. Schlimmstenfalls aber ist der Ruf ruiniert oder das Konto geplündert: Cyberstalking hat viele Formen. Wer von Unbekannten im Web terrorisiert wird, muss sich wehren. Die Polizei gibt Tipps.

Immer häufiger werden persönliche Daten laut Experten dazu verwandt, um anderen mit den Mitteln des Internets einen Streich zu spielen oder sie massiv unter Druck zu setzen. Imagepflege im Netz und ein sensibler Umgang mit Daten können helfen.

Cyberstalking ist ein Sammelbegriff von Anwälten und Polizei für Straftaten im Internet. Dabei stand das eingedeutschte Synonym für Internet ("Cyber(-space)") genauso Pate wie das englische Verb "to stalk" (für anpirschen, anschleichen). "Cyberstalking ist ein Kunstbegriff", sagt Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt in Berlin. Eine genaue Definition liege bislang nicht vor. Unter dem Strich werden damit verschiedene Wege bezeichnet, auf denen Personen per Internet belästigt und verfolgt werden. Das Risiko, einmal betroffen zu sein, steigt mit der Häufigkeit der Nutzung, sagen die Experten.

Keine validen Zahlen

Denn Statistiken beispielsweise der Polizei liegen zu Cyberstalking nicht vor: "Es wird wohl immer mehr. Wir führen die Straftaten nicht unter diesem Begriff", sagt Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Mit der Zunahme und Verbreitung der Neuen Medien liegt es aber auf der Hand, dass auch Cyberstalking zunimmt", sagt Professor Harald Dreßing vom Institut für Seelische Gesundheit in Mannheim.

Die Folgen sind Beleidigungen, aber auch ganz praktischer Ärger: "Unter fremden Namen kaufen und verkaufen Cyberstalker Waren im Online- und Versandhandel. Sie veröffentlichen Homepages, Blogs oder begehen Straftaten", zählt Scheulen auf. Gängig sei auch das unerwünschte Senden und Versenden von E-Mails, das unbefugte Veröffentlichen oder Verfremden von Fotos oder von vermeintlichen Aussagen des Opfers mit anzüglichem Inhalt.

Unbedingt Anzeige erstatten

Meist führt ein allzu sorgloser Umgang mit den persönlichen Daten im Internet dazu. Wer Opfer von Cyberstalkern geworden ist, sollte unverzüglich Anzeige erstatten, rät Scheulen: "Dann kann die Polizei über den Provider und die IP-Adresse die Täter aufspüren." Abmahnung, Unterlassungsverfügung und Schadensersatzforderungen hätten dann gute Erfolgsaussichten, sagt Schulte am Hülse. Zur Vorbereitung rechtlicher Schritte empfehle sich die Dokumentation des Cyberstalkings vom ersten Moment an.

Ein sensibler Umgang mit Internet und Daten hilft vorzubeugen. "Geben Sie keine persönlichen Informationen wie Hobbys oder Vorlieben preis", rät Scheulen. Vor allem sollten keine Telefonnummern, Adressen oder Namen in Chatrooms veröffentlicht werden: "Man weiß nicht, wer sich im Netz verbirgt oder wie die Daten weiter genutzt werden." Dreßing rät dazu, bei der Nutzung von SchülerVZ, Xing und Co. den Zugang zum privaten Profil auf Bekannte und Freunde zu limitieren. Es hänge sich schließlich auch niemand ein Schild mit persönlichen Daten um und renne damit durch die Innenstadt.

Nadia-Maria Chaar/DPA DPA

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