Vodafone-Kunden, die über das TV-Kabelnetz des Unternehmens ins Internet gehen, dürften sich in den vergangenen Tagen verwundert die Augen gerieben haben - zumindest wenn sie den illegalen Streamingdienst "Kinox.to" ansurfen wollten. Denn statt der Startseite des Portals bekommen Nutzer seit Kurzem lediglich eine Sperrseite angezeigt mit dem Hinweis: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar."
Grund für die von Vodafone vorgenommene Sperrung ist demnach eine von dem Filmunternehmen Constantin Film am Landgericht München erwirkte einstweilige Verfügung, wie das Technik-Portal "Golem" berichtet. Durch diese sei Vodafone aufgefordert, "die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren", bestätigte eine Unternehmenssprecherin in dem Bericht. Andere Kunden, zum Beispiel aus dem Mobilfunkbereich, sind demzufolge nicht betroffen.

Vodafone will sich zu "Kinox.to"-Sperre nicht konkreter äußern
Laut "Golem" hat Constantin Film, das unter anderem für deutsche Produktionen wie die "Fack ju Göhte"-Reihe oder "Er ist wieder da" verantwortlich ist, vor Gericht urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht, die durch Dritte verletzt worden sind. Vodafone selbst wollte sich demnach nicht weiter zu dem Fall äußern, weil es sich um ein noch laufendes Verfahren handele.
"Kinox.to" war war einst als Nachfolger der 2011 zwangsweise abgeschalteten Streamingplattform "Kino.to" entstanden, wo kostenlose Links zu Raubkopien von Kinofilmen oder TV-Serien zum Download oder Anschauen im Internet angeboten wurden.
Ein Schlag gegen "Kinox.to" gelang den Behörden indes Anfang Juli vergangenen Jahres, als ihnen ein mutmaßlicher Betreiber der Seite in der Kosovo-Haupstadt Pristina nach dreijähriger Flucht ins Netz ging. Der 24-Jährige lebte vor seiner Flucht gemeinsam mit seinem vier Jahre älteren Bruder im Elternhaus bei Lübeck, das damals von Spezialeinheiten durchsucht worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern neben gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung auch Steuerhinterziehung vor.