Internetrecht Websites rechtssicher machen

Ein Angebot im Internet betreibt, muss sich vor juristischen Fallstricken in Acht nehmen: Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen schreiben sich nicht von selbst. In vielen Fällen können im Internet erhältliche Musterformulierungen ausreichen. Und manchmal hilft nur der Anwalt.

Wer eine Webseite betreibt, muss sich rechtlich absichern, sonst drohen teure Rechtsstreitigkeiten. Nichts liegt da für Leute, die sowieso ständig online sind, näher, als sich die nötige Hilfe im Netz zu holen.

Musterdokumente und Prüflisten lassen sich günstig und bequem bei Dokumenten-Portalen herunterladen. Doch die Nutzer sollten sich nicht blind auf jede Quelle verlassen.

Auch juristische Laien müssen ihre Webseiten rechtlich absichern - sich auf Unwissenheit zu berufen, ist nicht drin. Forenbetreiber etwa müssen für rechtswidrige Besucherbeiträge geradestehen, wenn sie das nicht ausschließen. Ist ein Webimpressum fehlerhaft und das fällt jemandem auf, kann der Betreiber abgemahnt werden. Dabei fallen Anwaltsgebühren in oft empfindlicher Höhe an.

Wer deshalb vorsorgen will, kann bei "Formblitz", "Redmark.de", "Vertrag.de", "Vorlagen.de" oder "Janolaw" Verträge, Formulare und andere Dokumente herunterladen. Bei einer Reihe von Standardfällen sei es einfacher und günstiger, Musterdokumente zu nutzen, statt zum Anwalt zu gehen, berichtete jüngst das "Internet Magazin". Dazu zählt neben dem Impressum und den Foren-Bedingungen etwa auch der Domain-Kaufvertrag.

Haftung wird ausgeschlossen

Einige Portale werben damit, dass Rechtsprofis die meist für ein- bis zweistellige Eurobeträge angebotenen Papiere erstellt haben. Die Dokumente seien in der Regel juristisch einwandfrei, heißt es im "Internet Magazin". Trotzdem sollte geklärt werden, ob die Portale haften, falls sich doch ein Fehler eingeschlichen hat. Tatsächlich wird eine Haftung oft ausgeschlossen.

Nicht zuletzt deshalb wird besser nicht am falschen Ende gespart. "Es kommt oft auf Kleinigkeiten an", sagt Marcus Beckmann vom Fachverband "Webmasters Europe" in Nürnberg. Für juristische Laien seien Qualität und Aktualität von Dokumenten schwer zu beurteilen.

Besondere Vorsicht bei Onlineshops

Wer zum Beispiel einen Onlineshop betreibt, muss seine Kunden auf eine Widerrufsbelehrung aufmerksam machen. "Bei der Formulierung passieren leicht Fehler", sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Musterdokumente reichen hier oft nicht und müssen angepasst werden", erklärt Beckmann, der in Bielefeld eine Kanzlei betreibt. So weist etwa "Formblitz" beim Kauf eines Musters für Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Ebay-Shop darauf hin, Klauseln müssten "im besonderen Einzelfall" umformuliert werden.

Aber selbst wenn der Anbieter nicht haftet, haben die Dokumente ihren Wert: "Sie können als grober Anhaltspunkt dienen, um sich auf den Anwaltstermin vorzubereiten", erklärt Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin. Den eigenen Webauftritt mit Rechtsinformationen aus dem Netz zu vervollständigen, sei gang und gäbe, ist Härtings Erfahrung. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein. "Das funktioniert offensichtlich in vielen Fällen auch - und zwar so lange, bis eine Abmahnung im Briefkasten landet."

Risiko abwägen

Was ein Seitenbetreiber für juristische Hilfe ausgeben will, hängt somit auch von der Abwägung des Risikos ab. "Bei einer Webseite mit einer Handvoll Besucher mag das nicht so hoch sein", sagt Beckmann. "Wenn man längerfristig etwas im Internet verkaufen möchte, sollte man sich zuvor einen Anwalt leisten", rät Rehberg. Zwar sei man auch dann nicht zu 100 Prozent vor Ärger gefeit. Geht aber etwas schief, weil der Anwalt geschlampt hat, kann man ihn dafür in Haftung nehmen.

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Berti Kolbow/DPA

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