Apple nimmt sich nun das Samsung Galaxy Nexus vor Apple klagt wieder in Deutschland

Dass die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung auch 2012 fortgesetzt werden, macht nun eine Klage deutlich, die von Apple beim Landgericht Mannheim gegen das Smartphone Samsung Galaxy Nexus eingereicht wurde.

Dass die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung auch 2012 fortgesetzt werden, macht nun eine Klage deutlich, die von Apple beim Landgericht Mannheim gegen das Smartphone Samsung Galaxy Nexus eingereicht wurde.

Apple hat in Deutschland ein weiteres Mal Klage gegen Samsung eingereicht, doch nun ist anstelle der Tablets aus der Galaxy-Serie das Samsung Galaxy Nexus an der Reihe. Mit dem Android-4.0-Smartphone soll Samsung das Patent der sogenannten "Slide to unlock"-Geste von Apple verletzen. Durch diese Touch-Geste kann der Bildschirm des Smartphones entriegelt werden. Erst vergangenen Herbst wurde das Patent durch das US-amerikanische Patentamt bewilligt.

Mit dem erneuten Gang vor Gericht hat es Apple diesmal nicht auf die Hardware des Samsung-Produktes, sondern auf die Software abgesehen. Da das Nexus die neueste Android-Version Ice Cream Sandwich von Google installiert hat, richtet sich Apples Klage gleichermaßen an beide Konzerne.

Gegenüber der Tech-Newsseite "AllThingsD" sagte der Patentexperte Florian Müller: "Die ersten drei Wochen von 2012 zeigen, dass Apple sein geistiges Eigentum gegenüber Android weiterhin vehement verteidigen wird. Samsung scheint jedoch nicht weniger gewillt zu sein, vor Gericht zu streiten. Apples erneuter Gang vor Gericht gegen das Android-4.0-Flaggschiffprodukt ist auch ein eindeutiges Signal an Google, dass Apple nicht vor einem Frontalangriff zurückschreckt."

Vergangenen Freitag hatte Samsung einen Rückschlag gegen Apple erlitten, als das Mannheimer Landgericht Samsungs Klage gegen den iPhone-Hersteller abwies. Der südkoreanische Konzern hatte geklagt, dass Apple mit dem iPhone ein 3G-Patent von Samsung verletzen würde.

Ob die Einreichung der Gegenklage durch Apple vor demselben Gericht Zufall oder Racheakt ist, bleibt dem Leser überlassen zu entscheiden.

Tech Radar
TechRadar

PRODUKTE & TIPPS