Gesetzesänderung zum 1. September Schluss mit der Warteschleifen-Abzocke

Heute tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Danach dürfen die ersten beiden Minuten in der Telefonwarteschleife kein Geld mehr kosten. Aber Achtung: Es gibt noch Ausnahmefälle.

Es ist ein echtes Ärgernis: Wer am Telefon Theaterkarten bestellt oder eine Beratung braucht, landet meistens erst mal in der Warteschleife. Und das konnte bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern wie etwa 0180- und 0900- schon mal richtig teuer werden. Die Minute kostete dort bis zu drei drei Euro - und zwar unabhängig davon, ob dem Anrufer geholfen wurde oder nicht.

Dieser für die Unternehmen einträgliche, für Verbraucher aber höchst unbefriedigende Zustand ändert sich ab dem 1. September mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Spätestens nach dem Ende der in der Novelle eingeräumten Übergangsfrist am 1. Juni 2013 müssen die ersten zwei Minuten in der Warteschleife solcher Sonderrufnummern zwingend kostenlos bleiben.

Es gilt also: Bekommt der Anrufer in diesem Zeitraum keine Gegenleistung, muss er auch nicht zahlen. Dabei ist es dann auch egal, ob der Kunde aus dem Festnetz oder vom Mobiltelefon aus anruft. Erst wenn der Anruf wirklich entgegengenommen und bearbeitet wird, kann er ganz normal abgerechnet werden. Wird das Gespräch innerhalb von zwei Minuten nicht angenommen, wird die Verbindung getrennt und der Kunde muss zur Not noch einmal anrufen.

Vorsicht vor nachgelagerten Warteschleifen

Doch Achtung: Sogenannte nachgelagerte Warteschleifen dürfen auch weiterhin vollständig abgerechnet werden, wie die Bundesnetzagentur in Bonn erklärt. Um in einer solchen Warteschleife zu landen, reicht es, wenn der Kunde zunächst eine automatische Abfrage beantworten muss und zum Beispiel durch die Eingabe von Ziffern sein Anliegen konkretisiert.

Außerdem gilt die neue Regel nur für Sonderrufnummern. Warteschleifen von ganz normalen ortsgebundenen Rufnummern und Mobilfunknummern sind weiterhin kostenpflichtig. Keine Ausnahme gibt es auch für Gespräche, die zum Ortstarif abgerechnet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Behördenrufnummer 115. Auch bei Anrufen gegen Festpreis wie bei manchen Kundenhotlines macht die Regel eine Ausnahme.

Bis zum Ende der Übergangsfrist im Juni 2013 wird der Kunde noch selbst darauf achten müssen, ob die Gesetzesänderung vom Anbieter der Sonderrufnummern bereits umgesetzt worden ist oder nicht. Erst danach gilt keine Ausnahme mehr für nachgelagerte Warteschleifen, und es gibt auch keine zeitliche Begrenzung mehr. Einzig die Ausnahmen für ortsgebundene Rufnummern, Mobilfunknummern, Ortstarife und Anrufe zum Festpreis bleiben aber auch 2013 bestehen.

AFP
be/AFP

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