Mit einem Recht auf schnelles Internet können die Bundesbürger aller Voraussicht nach ab Mitte 2022 bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Behördenvertreter würden dies dann prüfen und gegebenenfalls die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Der Bundestag votierte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, nun ist der Bundesrat am Zug. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor der Sitzung auf einen Kompromiss geeinigt, der Menschen auch in abgelegenen Gegenden einen Internetzugang ermöglichen soll, der schneller ist als bisher.
Der geltenden Rechtslage zufolge ist nur ein "funktionaler" Zugang zum Festnetz-Internet Pflicht – also ein 56-Kilobit-Schneckentempo (0,056 MBit pro Sekunde). In dem Kompromisspapier von CDU/CSU und SPD ist nun von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde die Rede – so viel wäre nötig, um Anforderungen für das Homeoffice zu erfüllen.
Lohnt sich die Rechnung?
Allerdings soll die tatsächliche und rechtlich verbindliche Untergrenze erst noch berechnet werden, dies vermutlich durch die Bundesnetzagentur – sie soll nach Vorstellung der Koalitionäre auch Vorgaben zur Verzögerung bei der Datenübertragung (Latenz) und zur Uploadrate machen.
Die Behörde würde die Internetnutzer gewissermaßen in zwei Teile einordnen: die 20 Prozent mit den besten Internetverbindungen und die übrigen 80 Prozent, die langsameres Netz haben. Von diesen 80 Prozent wiederum würde deren vertraglich zugesichertes Mindest-Downloadtempo genommen und hierzu ein Mittelwert ermittelt.
Branchenschätzungen zufolge dürfte bei so einer Rechnung nur ein niedriger zweistelliger Megabit-Wert herauskommen – weniger als 20 Mbit. Damit ist klar, dass eine solche Mindestvorgabe vor allem auf dem Land helfen könnte – die Menschen dort könnten eine schnellere Internetverbindung einfordern, die gebaut werden müsste – die Kosten hierfür sollen aus einem Finanztopf kommen, der von den Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden müsste. In Städten wird die neue Mindestvorgabe in der Regel keine große Rolle spielen, weil dort ohnehin schon bessere Verbindungen möglich sind. Ausnahmen wird es aber auch hier geben, etwa am Stadtrand.
Kritik aus der Opposition: "Unambitioniert und nicht zeitgemäß"
Vertreter der Regierungskoalition waren zufrieden mit dem Kompromisspapier. "Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird eine Grundversorgung sichergestellt", sagt der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lange. Der Anschluss müsse stabile Verbindungen für Homeoffice und Homeschooling ermöglichen. Er betont zudem, dass die Festlegung der Leistungsparameter nur "im Einvernehmen" mit dem Ausschuss für digitale Infrastruktur des Bundestags erfolgen dürfe – die Volksvertreter sollen also auch künftig ein Wort mitreden können bei dem Thema.

Von der Opposition kam Kritik. Aus Sicht der netzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, greift das Gesetzesvorhaben zum Recht auf schnelles Internet viel zu kurz. "So eine Untergrenze im niedrigen zweistelligen Megabitbereich ist völlig unambitioniert und unzeitgemäß", sagt die Politikerin. "Wir sollten im Downstream nicht weniger als 100 Megabit pro Sekunde als Mindestlevel überall in Deutschland festlegen und 50 Mbit im Upstream, die Werte sollten in den nächsten Jahren steigen." Schnelles Internet sei überall in Deutschland ein absolutes Muss.
TV-Kosten werden zu Nebenkosten
Die Regelung ist Teil des umfangreichen Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, das auch die Abrechnung von TV-Kosten bei Mietern neu regelt. Nach jetzigem Stand dürfen Vermieter ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher die Kosten für TV-Kabelverträge auf die Mieter umlegen. Insgesamt zahlen 12,5 Millionen Mieter derzeit noch TV-Anschlüsse über die Nebenkosten. Grob gesagt sind bisher acht bis zehn Euro pro Monat fällig – ob der Mieter will oder nicht. Diese seit den 80er Jahren übliche Umlagefähigkeit – auch Nebenkostenprivileg genannt – hat laut dem vom Bundestag angenommenen Gesetzeswurf in gut drei Jahren ein Ende. Dann haben Mieter die Wahlfreiheit und können andere Verträge abschließen. Sie müssen sich aber selbst darum kümmern.
Bei der neuen Regelung gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn die Vermieter Glasfaserleitungen verlegen lassen, können sie die Mieter über ein neues sogenanntes Bereitstellungsentgelt an den Kosten beteiligen - das darf nicht teurer als fünf Euro pro Monat sein und maximal fünf und in bestimmten Fällen neun Jahre berechnet werden. Damit soll der Glasfaserausbau angekurbelt werden. Außerdem sollen Vorgaben zum Mobilfunkausbau gesetzlich verankert und damit der Druck auf die Telekommunikationsbranche erhöht werden, um an allen Straßen und Schienen für alle Handykunden 4G-Empfang zu ermöglichen.
In einem weiteren Teil des Mammutgesetzes wird geregelt, dass sich Telekommunikationsverträge nach 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern dürfen – sie sind nach der Verlängerung monatlich kündbar.