Ermittlungen X-Manager im Visier deutscher Staatsanwälte – es geht um Strafvereitelung

Auf X werden immer wieder Hassnachrichten verbreitet, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind
Auf X werden immer wieder Hassnachrichten verbreitet, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (Symbolbild)
© Algi Febri Sugita / Zuma Press Wire / DPA
Bei X herrschen offenbar Auffassungen von Meinungsfreiheit, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mit deutschem Recht in Einklang zu bringen sind. Jetzt wird ermittelt.

Wegen möglicher Strafvereitelung wird gegen Beschäftigte der Plattform X, früher Twitter, in Deutschland ermittelt. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Mitarbeiter, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte. Hintergrund ist demnach, dass X die Herausgabe von Accountdaten an Ermittlungsbehörden verweigert haben soll. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal "T-Online.de".

X hat offenbar andere Auffassungen zur Meinungsfreiheit

Ausgangspunkt der Ermittlungen ist den Angaben nach ein anderes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit X, das allerdings eingestellt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte. Bei den Ermittlern ist die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. Dieselbe Person, die auch die erste, erfolglose Anzeige gegen X stellte, habe auch die zweite gestellt – diesmal wegen Strafvereitelung.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte, es sei bereits seit längerem bekannt, dass X in der Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften unkooperativ sei. Entgegen deutscher Rechtssprechung würden die Betreiber der Social-Media-Plattform von Elon Musk auch strafbare Aussagen als Meinungsfreiheit einstufen. Eine Reaktion des Unternehmens auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA lag zunächst nicht vor.

DPA
wue

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