Für Käufer
Was passiert, wenn die Ware beim Versand verloren oder kaputt geht?
Bei Verlust oder Beschädigung, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Vorausgesetzt Sie haben bei einem gewerblichen Händler gekauft. Bei einem privaten Verkäufer geht das Risiko zu ihren Lasten, sie haben keinen Anspruch auf Ersatz. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war und dadurch beschädigt wurde.
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer nicht liefert?
Versuchen Sie zuerst mit ihm Kontakt aufzunehmen. Wenn er nicht reagiert, setzen Sie ihm eine Frist. Liefert er dann immer noch nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer auffordern, den Kaufpreis zurück zuzuzahlen, falls Sie schon bezahlt haben. In Einzelfällen haben Sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz und natürlich können Sie auch versuchen, den Verkäufer auf die Herausgabe der Ware zu verklagen.
Kann ich bei Ebay eine Versicherung abschließen, falls ich einen bezahlten Artikel gar nicht oder wesentlich anders als beschrieben erhalte?
Ebay bietet keine Versicherung, aber einen finanziellen Ausgleich an. Der Standard Käuferschutz liegt bei 200 Euro abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 Euro. Wenn Sie mit PayPal (elektronisches Bezahlsystem, das aber nicht alle Händler anbieten) bezahlen, erhöht sich dieser Ausgleich auf 500 Euro.
Für Verkäufer
Muss ich ein Rückgaberecht gewähren?
Als privater Verkäufer nicht. Viele bieten aber freiwillig eine 14-Tage-Geld-Zurück-Garantie an. Als gewerblicher Händler sind sie verpflichtet, innerhalb eines Monats die Ware ohne Angaben von Gründen zurückzunehmen.
Ich verkaufe regelmäßig bei Ebay. Ab wann gelte ich als gewerblicher Verkäufer?
Das ist leider rechtlich umstritten und kann immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich gilt, wenn Sie gelegentlich unterschiedliche Artikel aus ihrem Privatbesitz verkaufen, sind Sie ein typischer Privatverkäufer. Als gewerblicher Händler gelten Sie, wenn sie regelmäßig große Artikelmengen verkaufen, vor allem Neuware verkaufen oder einen eigenen Ebay-Shop haben.
Was muss ich als gewerblicher Händler beachten?
Sie unterliegen dem Fernabsatzrecht (§§ 321b. ff BGB), das umfangreiche vor- und nachvertragliche Informationspflichten beinhaltet, wie etwa die Angabe der Allgemeinen Geschäftsbedingung. Bei Verstößen dagegen, können Sie abgemahnt werden. Und das kann teuer werden. Außerdem müssen Sie ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und sich unter Umständen ins Handelsregister eintragen lassen.