Wir erklären worum es im Einzelnen geht.
Altersgrenze
Die Altersgrenze für die Altersrente wird ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die Anhebung geschieht zunächst um einen Monat pro Jahr (65 bis 66), ab 2024 um zwei Monate pro Jahr (66 bis 67). Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können damit künftig erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Abschlag
Frühestens können Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Bisher lag der Korridor zwischen 60 und 65 Jahren. Bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen die Versicherten allerdings weiter einen kräftigen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Wer also mit 63 statt mit 67 in den Ruhestand geht, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.
Beamte
Die Maßnahmen der Rentenversicherung sollen wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamte übertragen werden. Auch bei anderen Rentenarten wird das Zugangsalter angehoben, für schwerbehinderte Menschen etwa von 63 auf 65 Jahre.
Beitragssatz
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 von insgesamt 22 Prozent des Bruttoverdienstes nicht überschreiten.
Initiative 50 Plus
Das Gesetz zur Rente mit 67 wird flankiert von der Initiative 50 Plus, mit der die Bundesregierung den Anteil Älterer auf dem Arbeitsmarkt erhöhen möchte. Diese setzt auf eine Mischung aus Kombilöhnen, Eingliederungszuschüssen, Weiterbildung und diversen Fördermaßnahmen.
Langjährig Versicherte
Langjährig Versicherte die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren Altersrente beziehen können. Selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Davon sollen vor allem Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren eine Lehre begonnen haben. Gewerkschaften und Arbeitgeber kritisieren die Regelung als ungerecht, weil sie Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbsgeminderte benachteilige.
Rentenniveau
Das Rentenniveau - also das Verhältnis einer durchschnittlichen Rente zum Durchschnittseinkommen - soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Bis 2030 soll es nicht unter 43 Prozent fallen.