SERVICE INFOS FÜR AUSTAUSCHSCHÜLER

Günstig nach Hause telefonieren, Führerschein machen und weitere Tipps für den Aufenthalt in Amerika.

Bremse für's Gas geben

Der Führerschein in den USA ist billig und leicht zu bekommen - das stimmt erst einmal, denn in den meisten High Schools steht driving sogar auf dem Stundenplan. Doch für einen deutschen Gastschüler ist es leider nicht so einfach, an das begehrte Dokument heranzukommen. Viele Austauschorganisationen untersagen ihren Schützlingen sogar, den Führerschein zu machen oder mit dem Auto der Gastfamilie den Highway langzurollen. Der Grund ist die verzwickte Versicherungslage in den Staaten: Schadensersatzforderungen können hier schnell in die Millionen gehen. Also besser mit Organisation und Gastfamilie sprechen, bevor man sich ans Steuer setzt. Wer trotzdem einen Führerschein machen darf, kann nicht ohne weiteres damit in Deutschland Gas geben. Die amerikanische driver's license muss umgeschrieben und je nach Staat auch noch die theoretische oder praktische Prüfung nachgeholt werden.

Keine Panik auf dem Flughafen

Neues Buch, bewährtes Konzept: Im »USA-Gastschülerbuch« berichtet Volker Kitz von seinem Jahr an einer US-High-School, zudem gibt er Dutzende von Ratschlägen, landeskundliche Infos und verrät nützliche Adressen. Besonders gut: Von den ersten Überlegungen bis hin zur Rückkehr liefert das Buch dem zukünftigen Gastschüler zahlreiche »do's and don'ts«. Für die zahlenden Eltern geht es in einem ausführlichen Kapitel um die Finanzen. Mancher Ratschlag ist allerdings etwas zu gut gemeint. Oder muss man einem 16-Jährigen wirklich noch sagen, nicht gleich in Panik zu verfallen, wenn er seinen Flugsteig nicht findet? Erfreulich ist, dass der Autor etliche deutsche Vorurteile kräftig entrümpelt - insbesondere was die amerikanische Küche und den Schulunterricht betrifft.

Volker Kitz: Das USA-Gastschülerbuch, 240 S., Eichborn Verlag,14,90 Euro, ISBN: 3-821-83932-5

Das ist Recht so

Schlechte Zeiten für windige Anbieter: Seit September 2001 ist der Gastschulaufenthalt erstmals gesetzlich geregelt. Die Veranstalter von Aufenthalten mit mindestens dreimonatiger Länge haben nunmehr dieselben Informations- und Schadensersatzpflichten wie die Anbieter von Pauschalreisen. Die Organisation ist verpflichtet, eine Gastfamilie zu finden, die den Gastschüler angemessen unterbringen, beaufsichtigen und betreuen kann. Außerdem muss der Veranstalter den Schulbesuch organisieren, den Namen und die Anschrift der Gastfamilie vorher mitteilen sowie einen Ansprechpartner vor Ort benennen. Und: Die Organisation hat den Austauschschüler angemessen auf das Gastland vorzubereiten.

Wichtig:

Die neuen Rechte stehen nur dem zu, der auch den Vertrag mit der Austauschorganisation geschlossen hat. Eltern sollten daher ihr Kind den Vertrag lieber selbst unterschreiben lassen!

Mehr Infos hier.

Der Draht nach Hause

Wer von Heimweh geplagt wird, muss nicht auf ein tröstendes Gespräch mit der Verwandtschaft verzichten. Der Anbieter Call Company durchsucht den weltweiten Telekommunikationsmarkt nach den besten und günstigen Angeboten. Zum Beispiel kostet die Minute 19 US-Cents aus allen Festnetzen der USA und 29 US-Cents aus allen Telefonzellen.

Bei der CampusCard gibt es keine Anmelde- oder Grundgebühren, keine Mindestverbrauchszahlungen oder ähnliches. Man zahlt ausschließlich die Tarife, die sich inklusive aller Steuern und Abgaben verstehen. Zur Bezahlung reicht eine deutsche Bankverbindung.

Die Call Company ist rund um die Uhr erreichbar: Die Service-Nummer in Deutschland: 0180-500 11 11, in den USA: 1-800 283 21 52.

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