
Elisabeth Selbert: Die Juristin
Diese Juristin würde heute vielleicht den Titel der 'Gleichstellungsbeauftragten' tragen. Denn Elisabeth Selbert sorgt dafür, dass 1949 im Deutschen Grundgesetz der Artikel 3, (2) verankert wird: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Diese Formulierung lehnen die damals 65 (vorwiegend männlichen) Abgeordneten zunächst ab. Doch Selbert geht an die Öffentlichkeit und der Parlamentarische Rat gibt unter dem damals noch papierbehafteten Shitstorm nach.
Elisabeth Selbert wird am 22. September 1896 in Kassel geboren. Nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 ermutigt sie Frauen, davon Gebrauch zu machen und tritt 1920 in die SPD ein. Daraufhin holt sie ein Jurastudium nach und promoviert in den 1920er-Jahren über die "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund". 1934 wird sie Anwältin für Familienrecht mit einer eigenen Kanzlei, diese Arbeit kann sie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs als politisch Unbelastete wieder aufnehmen. Das Land Niedersachsen nominiert Selbert 1948 für den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz als vorläufige Verfassung ausarbeitet. Von den insgesamt 65 Mitgliedern ist sie eine von vier Frauen, auch "Mütter des Grundgesetzes" genannt. Am 18. Januar 1949 wird der von ihr eingebrachte Grundsatz der Gleichberechtigung dank der öffentlichen Hilfe angenommen – eine "Sternstunde ihres Lebens", wie sie selbst gesagt haben soll, auch wenn sie danach noch Jahrzehnte für die Rechte von Frauen und Familien eintritt. 1956 wird ihr dafür das Bundesdienstkreuz verliehen.
Elisabeth Selbert wird am 22. September 1896 in Kassel geboren. Nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 ermutigt sie Frauen, davon Gebrauch zu machen und tritt 1920 in die SPD ein. Daraufhin holt sie ein Jurastudium nach und promoviert in den 1920er-Jahren über die "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund". 1934 wird sie Anwältin für Familienrecht mit einer eigenen Kanzlei, diese Arbeit kann sie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs als politisch Unbelastete wieder aufnehmen. Das Land Niedersachsen nominiert Selbert 1948 für den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz als vorläufige Verfassung ausarbeitet. Von den insgesamt 65 Mitgliedern ist sie eine von vier Frauen, auch "Mütter des Grundgesetzes" genannt. Am 18. Januar 1949 wird der von ihr eingebrachte Grundsatz der Gleichberechtigung dank der öffentlichen Hilfe angenommen – eine "Sternstunde ihres Lebens", wie sie selbst gesagt haben soll, auch wenn sie danach noch Jahrzehnte für die Rechte von Frauen und Familien eintritt. 1956 wird ihr dafür das Bundesdienstkreuz verliehen.
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