Gender Pay Gap: Rund sieben Prozent verdienen Frauen pro Stunde weniger als Männer in vergleichbaren Positionen. Weil sie zu schlecht verhandeln, lautet ein Argument. Doch damit ist jetzt Schluss. Bundesrichter in Erfurt geben erstmals einer Klägerin Recht, die gegen die Benachteiligung geklagt hat.
Über das Gesicht der Klägerin rollen Tränen, als die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts ihr Recht geben. 14.500 Euro muss ihr ehemaliger Arbeitgeber ihr zahlen, zuzüglich Zinsen, denn so viel hat sie weniger verdient als ihr männlicher Kollege. Obendrauf gibt’s 2.000 Euro Entschädigung – Schmerzensgeld für die Rechteverletzung.