Grundrechte: Jeder hat das Recht auf Liebe
                Liebe ist Liebe, ganz egal, ob sie zwischen Mann und Frau, Mann und Mann oder Frau und Frau entsteht. Darüber herrscht in vielen Teilen der EU mittlerweile Konsens. Trotzdem gibt es die Ehe für alle noch lange nicht in jedem Land. Das EU-Recht auf Freizügigkeit schlägt in diesem Fall allerdings oft nationale Gesetze – und bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare bei ihrem Aufenthalt in jedem Land der EU grundsätzlich durch das EU-Regelwerk geschützt sind. Heiraten dürfen sie dadurch trotzdem noch nicht überall. Aber: Fühlen wir uns in unseren Menschenrechten generell verletzt, haben wir die Möglichkeit, vor dem EU-Gerichtshof zu klagen.
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