Arbeit: Ausprobieren über Landesgrenzen hinweg
                Auswandern und im EU-Ausland arbeiten? Das geht für EU-Bürger auch ohne Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Das bedeutet vor allem Flexibilität bei der Wahl des Arbeitgebers. Und diese Freiheit beginnt übrigens bereits im Studium: Dank Förderprogrammen wie "Erasmus" und der Anerkennung von Studienabschlüssen in der ganzen EU haben junge Menschen viele Möglichkeiten, sich auszuprobieren – und zwar über die eigenen Landesgrenzen hinaus.
 
Nachholbedarf gibt es hier allerdings in Bezug auf die Arbeitsrechte. Die unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land teilweise noch deutlich, weil sie von den Mitgliedsstaaten großteils unabhängig geregelt werden. Eine Forderung für die nächste Wahlperiode ist deshalb auch die EU-weite Angleichung des Mindestlohns.
                Nachholbedarf gibt es hier allerdings in Bezug auf die Arbeitsrechte. Die unterscheiden sich von EU-Land zu EU-Land teilweise noch deutlich, weil sie von den Mitgliedsstaaten großteils unabhängig geregelt werden. Eine Forderung für die nächste Wahlperiode ist deshalb auch die EU-weite Angleichung des Mindestlohns.
© kitzcorner / Getty Images