Happy End um "Tascha" Wachkomajunge darf Kampfhund wohl behalten

Zehntausende Bürger und auch Politiker haben dafür gekämpft, dass Kampfhund Tascha bei dem schwer kranken Wachkomakind Dylan bleiben darf. Nun ist eine Lösung gefunden.

Das Drama um das Wachkomakind Dylan aus Brandenburg und seinen besten Freund, Kampfhund Tascha, steht vor einem guten Ende. Der Vater des schwer kranken Zehnjährigen hatte zuletzt angegeben, dass der Hund offiziell bei einem Verwandten in Berlin angemeldet sei. Nun bestätigte der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde/Glien gegenüber stern.de, dass er die nötige Bestätigung dafür erhalten habe. Somit droht dem Hund nicht mehr die Gefahr weitervermittelt oder eingeschläfert zu werden.

Das Ordnungsamt der Gemeinde wollte Tascha aus der Familie nehmen. In Brandenburg ist die Haltung eines American Staffordshire Terrier im Gegensatz zu Berlin untersagt, weil das Tier als gefährlicher Kampfhund gilt.

Mit einer Anmeldung in Berlin darf sich der Hund in Brandenburg zwar kurzfristig aufhalten und den 10-Jährigen Dylan besuchen, eine langfristige Lösung wäre dies jedoch nicht. Bürgermeister Oehme bestätigte stern.de, dass der Hund eine Ausbildung zum Therapiehund begonnen hat. Neben einer Prüfung beinhaltet die Ausbildung auch einen Aggressivitätstest. Bei Therapiehunden besteht in Brandenburg die Möglichkeit, eine Ausnahme-Erlaubnis zu erwirken - auch wenn die Rasse eigentlich verboten ist.

Wenn die Ausbildung erfolgreich verläuft und die nötigen Nachweise erbracht sind, "werde geprüft, ob einer Ausnahme entsprochen werden kann", sagte der Bürgermeister. "Beide Seiten sind somit übereingekommen, dass dies eine gute Lösung ist".

200.000 Unterstützer auf Facebook

Tascha kam als Welpe in die Familie und wirkt der Familie zufolge beruhigend auf den Jungen, der seit seiner Geburt im Wachkoma liegt. Der Kreislauf des Kindes werde stabiler, und teilweise könne sogar auf künstliche Beatmung verzichtet werden, sagte Vater Eckhard Gerzmehle.

Nach dem Umzug der Familie von Berlin nach Schönwalde änderte sich aber die Rechtslage für die Haltung des Hundes. Als Tascha auf die Straße lief und einen anderen Hund verletzte, schickte das Ordnungsamt Ende Oktober die Verfügung, dass der Hund die Familie verlassen müsse.

Dies löste eine Welle der Empörung bei tausenden Menschen aus und sogar Landtagsabgeordnete ergriffen Partei für die Familie. Die Facebook-Seite "Unterstützt Wachkomakind Dylan und seinen Hund Tascha" hatte bis Mittwochnachmittag mehr als 200.000 "Likes".

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amt/DPA