Der Vatikan ist die letzte absolute Monarchie der Welt. Der Papst als Oberhaupt der katholischen Christen und Staatsoberhaupt des Vatikanstaates wird zwar gewählt, der Wahlmodus erinnert aber eher an die Königswahlen im Mittelalter.
Wahlmännergremium: Versammlung der Kurienkardinäle
Ein Papst wird immer auf Lebenszeit gewählt. Die Entscheidung über die Nachfolge im Fall des Todes des jeweiligen Amtsinhabers trifft ein Wahlmännergremium – das Konsistorium. Das Konsistorium ist die Versammlung der Kurienkardinäle, die auch während der Amtszeiten eines Papstes mehrfach zusammentritt, um über Kirchenfragen zu beraten. Ihm gehören derzeit 184 Kardinäle an. Die Entscheidung, wer dem Konsistorium angehört, trifft ein Papst selbst: Bischöfe, die von ihm zu Kardinälen ernannt werden, sind Mitglieder des Konsistoriums.
Die deutschen Kardinäle
Von den acht noch lebenden deutschen Kardinälen sind derzeit sechs wahlberechtigt: Joseph Ratzinger (Präfekt der Glaubenskongregation), Walter Kasper (Präsident des Päpstlichen Einheitsrates), Karl Lehmann (Bischof von Mainz und Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz), Joachim Meisner (Erzbischof von Köln), Georg Sterzinsky (Erzbischof von Berlin), sowie Friedrich Wetter (Erzbischof von München und Freising). Die Altersgrenze überschritten haben der 85 Jahre alte Leo Scheffczyk und der bereits 1991 emeritierte und inzwischen 93-jährige Kurienkardinal Paul Augustin Mayer.
Im Fall einer Papstwahl tritt das Konsistorium zum so genannten Konklave zusammen. Diese Wahlversammlung tagt und entscheidet streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen. Tagungsort ist seit 1870 die von Michelangelo mit weltberühmten Fresken ausgestattete Sixtinische Kapelle im Vatikan. Die Kardinäle versammeln sich dort und werden eingeschlossen, bis sie aus ihren Reihen einen neuen Papst gewählt haben. Dabei sind in der Regel mehrere Wahlgänge möglich, die sich auch über Tage oder Wochen hinziehen können.
Kein Kontakt zur Außenwelt
Während des Konklave sind die Kardinäle von jedem Kontakt mit der Außenwelt abgeschlossen. Weder Telefon, noch Fernsehen, Radio oder Zeitungen sind erlaubt. Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz – also des Todes des jeweiligen Papstes - mit einer feierlichen Messe im Petersdom und dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle.
Die Kardinäle werden feierlich vereidigt, dann gebietet der päpstliche Zeremonienmeister "Extra omnes" und alle, die nicht zum Konklave gehören, verlassen die Kapelle.
Darauf finden die Wahlgänge nach einem genau festgelegten Zeremoniell statt, gewöhnlich je zwei Vormittags und nachmittags, mit eintägigen Pausen nach drei Tagen. Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Nach jedem Wahlgang werden die Wahlzettel verbrannt, wobei der Rauch mit Chemikalien gefärbt wird: bei einem erfolglosen Wahlgang schwarz, bei der Wahl eines Papstes weiß. Nach 34 Wahlgängen kann der Wahlmodus mit absoluter Mehrheit geändert werden, so dass zur Papstwahl nur noch die absolute Mehrheit nötig ist

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Allerdings sind nicht alle Kardinäle des Konsistoriums wahlberechtigt. Nur Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind, dürfen im Konklave an der Papstwahl teilnehmen. Derzeit haben 120 Kardinäle das Wahlrecht. Der älteste ist der am 1. März 1925 geborene Alexandre Kradinal do Nascimento. Der jüngste ist der 52-jährige Peter Kardinal Erdö.
Der jüngste deutsche Kardinal ist 68
Die deutschen Kardinäle im Konsistorium, die den nächsten Papst mitwählen sind: Joseph Kardinal Ratzinger (77 Jahre), Friedrich Kardinal Wetter (76, Erzbischof von München und Freising), Walter Kardinal Kasper (71), Joachim Kardinal Meisner (71, Erzbischof von Köln), Georg Maximilian Kardinal Sterzinski (68 Jahre, Erzbischof von Berlin), Karl Kardinal Lehmann (68, Bischof von Mainz).
Das Ende des Konklave wird markiert durch das Aufsteigen weißen Rauchs aus einem Schornstein und dem Ausruf des Kardinalprotodiakons vom Balkon des Petersdoms: "Habemus papam" (Wir haben einen Papst). Der neu gewählte Papst erteilt anschließend der versammelten Menge den Apostolischen Segen Urbi et Orbi (Für Stadt und Weltkreis).
Die genauen Regeln für die Zusammensetzung des Konklave und das Vorgehen bei der Papstwahl steht in der Apostolischen KonstitutionUniversi Dominici Gregis über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom von Johannes Paul II vom 22. Februar 1996.