Das für bundesweites Aufsehen sorgende Münchner Missbrauchsgutachten führt nicht zu neuen strafrechtlichen Ermittlungen. Zum Abschluss ihrer Ermittlungen zu in dem Gutachten aufgeführten Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising teilte die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mit, dass viele der Vorwürfe verjährt oder strafrechtliche Ermittlungen bereits abgeschlossen waren oder keine ausreichend belastbaren Beweise vorlagen.