Gerichtsverhandlung
Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mord an Seniorin in Kehl

Der Fall sorgte vergangenes Jahr für Entsetzen. Foto: Magdalena Henkel/dpa
Der Fall sorgte vergangenes Jahr für Entsetzen. Foto
© Magdalena Henkel/dpa
Die Tat hatte vergangenes Jahr für Entsetzen gesorgt: Eine Seniorin wird in ihrem Haus sexuell missbraucht und getötet. Das Landgericht entscheidet unter anderem auf eine lange Freiheitsstrafe.

Ein junger Mann bricht in die Wohnung einer Seniorin in Kehl ein, missbraucht und tötet sie brutal - nun ist der 24-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Offenburg unter anderem wegen Mordes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wird die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung erläuterte. 

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der damals 23-jährige Deutsche im August vergangenen Jahres über eine unverschlossene Balkontür in das Haus der 84-Jährigen in Kehl (Ortenaukreis) eingedrungen war, um Wertgegenstände zu stehlen. Im Schlafzimmer traf er auf die schlafende Seniorin. Um ungestört seinem Plan nachgehen zu können, würgte er die Frau, bis er davon ausging, dass sie tot ist.

Mehrere Mordmerkmale erfüllt

Die bewusstlose Seniorin erwachte jedoch wenig später. Daraufhin schlug der Mann mit einem Gehstock und einem Stein auf sie ein, bis sie erneut das Bewusstsein verlor. Im Anschluss verging er sich an der Frau. Sie starb dem Gericht zufolge durch Ersticken, da der Täter der Frau vor dem Missbrauch ihre Unterhose als Knebel in den Rachen geschoben hatte. Beim Verlassen des Tatorts nahm der Mann die Bankkarte der 84-Jährigen mit und tätigte damit mehrere kleine Einkäufe in Kehl und Offenburg.

Gleich drei Mordmerkmale stellte das Gericht fest: Habgier, Heimtücke sowie die Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat zu ermöglichen. Wegen einer diagnostizierten Schizophrenie des 24-Jährigen fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seine Erkrankung wirkte sich zudem strafmildernd aus. Eine Schuldunfähigkeit wurde jedoch nicht festgestellt.

Neben Mord wurde der Angeklagte wegen Raub sowie Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa

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