Über das Schicksal des streunenden Wolfs auf der Hornisgrinde wird nun erst in wenigen Tagen ein Gericht entscheiden. Dass die Tage des auffälligen Tieres im Nordschwarzwald nicht schon früher gezählt sind, liegt an einem Naturschutzverein mit Sitz in einer rheinland-pfälzischen 500-Seelen-Gemeinde – und vor allem an dessen Wolfsexperten Wolfgang Epple. Aber es gibt auch Naturschützer, die das nicht so sehen wie er.
Der Verein hatte sich mit einer Klage gegen die Entscheidung des baden-württembergischen Umweltministeriums gewandt, den Wolf erschießen zu lassen – erfolgreich. Zumindest bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren hat das Tier derzeit keine Jäger zu befürchten. Mit dieser wird im Laufe der kommenden Woche gerechnet.
Wie ein Boxkampf
Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart begrüßt Epple im Namen seines Vereins. "Das kann man schon einen Etappensieg nennen, damit geht’s uns gut", sagt er. "Aber das ist wie bei einem Boxkampf: Es gibt mehrere Runden." Er verweist auf Erfolge seines Vereins in ähnlich gelagerten Fällen und sagt: "Wenn, wie in Baden-Württemberg, nur vier Wölfe in einem Bundesland nachgewiesen werden, ist eine Entnahme mit Sicherheit rechtswidrig."
Geht es um Wölfe, spricht der gebürtige Esslinger Epple aus guter Erfahrung: "Ich habe mal einen europäischen Wolf vom neunten Tag an mit der Flasche aufgezogen", erzählt er der Deutschen Presse-Agentur. "Wie sich ein Tier wirklich verhält, erfährt man, wenn man zum Komplizen wird."
Wer steckt hinter der Klage?
Die Naturschutzinitiative (NI), für die sich Epple engagiert, ist ein bundesweit aktiver Naturschutzverband. Vor elf Jahren gegründet, setzt er sich vor allem aus Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, Juristen und Naturschützern zusammen, darunter auch frühere Funktionsträger etablierter Umweltverbände. Die NI verfolgt einen strikt ökologisch begründeten Naturschutz, Interessen aus Politik und Wirtschaft müssen aus ihrer Sicht stets dem Natur- und Artenschutz untergeordnet werden. Dazu zählt auch der Erhalt geschützter Arten wie des Wolfs.
Als Wissenschaftlicher Beirat ist Epple bei der Klage um den Wolf nach außen so etwas wie der Kopf der klagenden Naturschutzinitiative. Seit 55 Jahren ist er nach eigenen Angaben im Naturschutz aktiv. Der 1953 geborene Epple studierte Biologie und promovierte im Bereich der Verhaltens- und Ökologieforschung. Er war unter anderem Landesgeschäftsführer des Naturschutzbunds (Nabu) in Baden-Württemberg und als Gutachter im Einsatz. Dabei ging es oft um jene Frage, die auch im Streit um den Hornisgrinde-Wolf im Zentrum steht: den Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Politik.
Sein früherer Verband, der Nabu, sieht das zumindest mit Blick auf die Klage anders. Der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle hatte Verständnis für die Genehmigung gezeigt. Der Hornisgrinden-Wolf habe sich wiederholt Menschen genähert, zuletzt bis auf wenige Meter. "Das ist ein eindeutig unerwünschtes Verhalten." Der Abschuss sei die logische Konsequenz – "dazu stehen wir auch als Naturschutzverband". Es sei richtig, jetzt zu handeln und nicht zu warten, bis es zu einer brenzligen Situation komme.
Jäger sollten Dienstag los
Nun wird – wenn überhaupt – erst später gehandelt. Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nach Angaben der Justizbehörde, dass in der Nacht auf kommenden Dienstag (3. Februar) bereits erste Versuche geplant waren, den Wolf zu erlegen. Mit der Tötung des Tieres würden nicht umkehrbare Zustände geschaffen, entschied die Kammer.
Das Umweltministerium habe zwar betont, dass die Tötung des Wolfs im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten sei, da Menschen verletzt werden könnten, argumentierte das Verwaltungsgericht weiter. Mit Blick darauf, dass das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfs längere Zeit zurückliege, sei die Gefahrensituation jedoch nicht derart dringend, dass öffentliche Interessen einem Abwarten für kurze Zeit entgegenstünden. Zudem sei nicht ersichtlich, dass ein späterer Abschuss gefährdet wäre, sollte sich die Entscheidung des Ministeriums am Ende als rechtmäßig erweisen.
Das Ministerium betonte, es gehe mit der Entscheidung des Gerichts "keinerlei rechtliche Wertung einher", das sei erst bei der Entscheidung über den Eilantrag der Fall. "Der Hängebeschluss heißt, dass das Gericht sagt: keine Tatsachen schaffen, bevor wir uns das nicht angeschaut haben", teilte das Ministerium auf Anfrage mit. "Das heißt, vor der Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag wird das Entnahmeteam auch nicht tätig."