Im Prozess gegen ein deutsch-russisches Trio wegen Geheimdiensttätigkeit für Russland fordert die Bundesanwaltschaft für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft. Die beiden anderen Männer sollen mit je einem Jahr Haft auf Bewährung bestraft werden, wie aus den Forderungen vor dem Oberlandesgericht München hervorging.
Der Kopf des Trios soll als Teil einer bewaffneten terroristischen Vereinigung zwischen 2014 und 2016 in der Ostukraine gekämpft haben - ein Vorwurf, den der Mann vor Gericht zurückwies. Er habe damals eine Beziehung zu einer Frau dort gehabt und sei nie in kriegerische Aktionen verwickelt gewesen. Er habe nur geprahlt, um Frauen zu beeindrucken. Die Bundesanwaltschaft hingegen zeigte sich von seinem "abgrundtiefen Hass auf die Ukraine" überzeugt. Die Kampfeinsätze hätten dem Zweck gedient, das Gebiet rund um Donezk gewaltsam aus der Ukraine herauszulösen. Mit seinen Kampfhandlungen habe er sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht.
Enger Draht zu Russlands Geheimdiensten?
Zudem wird ihm Spionage für Russland vorgeworfen. Zusammen mit seinen beiden mitangeklagten Bekannten soll er bis in den April 2024 hinein in Deutschland militärische Einrichtungen ausgespäht und unter anderem Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken geplant haben. Auch diesen Vorwurf stritten die Männer ab: Sie hätten sich lediglich scherzhaft und ironisch unterhalten. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen beim Hauptangeklagten einen "engen Draht zu russischen Geheimdiensten". Die beiden anderen hätten sich sehr bewusst entschieden, auf diese Art und Weise tätig zu werden. Kommende Woche will die Verteidigung ihr Plädoyer halten.