Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) hat sich verständnisvoll über die umstrittene Entscheidung des Landrats von Strausberg geäußert, die Bürgermeisterwahl wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten für ungültig zu erklären und auch die Stichwahl im März abzusagen. Landrat Gernot Schmidt (SPD) habe schnell und entschlossen handeln wollen – dies sei für ihn "politisch nachvollziehbar", sagte Wilke vor dem Innenausschuss des Landtags. Ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage gab, werde nun gerichtlich geklärt.
Geringer Rücklauf von Wahlbriefen "sehr ungewöhnlich"
Worum geht es bei den vermuteten Unregelmäßigkeiten? Das Postfach der Stadt für eingehende Wahlbriefe befindet sich in einer Postfiliale, die Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betreibt. Dieser habe also Zugriff gehabt, sagte Landrat Schmidt. Ein Wahlgang müsse aber sicher, transparent und frei von Manipulationsmöglichkeiten organisiert sein. Nach seinen Worten ist es auffällig, dass ein "außergewöhnlich großer Anteil" der Wahlbriefe nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde fand.
Dem pflichtete auch Wilke bei. Der Anteil nicht zurückgekommener Wahlbrief sei "sehr ungewöhnlich" im Vergleich zu früheren Wahlen in der Region. Er nannte es eine "grobe Ungeschicklichkeit", bei einer Wahl einen Dienstleister zu beauftragen, der selber kandidiere.
Klage soll Klarheit schaffen
Der parteilose Bürgermeisterkandidat Hübner will nun gegen die Annullierung der Wahl klagen. Sein Anwalt nannte das Eingreifen des Landrats rechtswidrig. Zu Manipulationsvorwürfen sagte er, wenn tatsächlich weniger Briefwahlunterlagen zurückgesandt worden seien als üblich, sei das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Kälte und die glatten Straßen im Wahlzeitraum zurückzuführen.