Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) eine Entscheidung über die Anforderungen an eine Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Zuge einer Abschiebung veröffentlichen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Verein Pro Asyl unterstützen nach eigenen Angaben die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen.
Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2019: Polizeibeamte drangen morgens mit einem Rammbock in das Zimmer des Klägers in einem Berliner Übergangswohnheim ein, um ihn abzuschieben, heißt es in einer Mitteilung der GFF. Für das Vorgehen gab es demnach keinen richterlichen Beschluss.
Wann darf die Polizei ein Zimmer betreten?
Die Polizei habe sich auf eine Regelung im Aufenthaltsgesetz berufen. Danach ist es erlaubt, zum Zwecke einer Abschiebung auch ohne Durchsuchungsbeschluss ein Zimmer zu "betreten", wenn Tatsachen dafür vorliegen, dass sich die gesuchte Person dort aufhält. Die Kläger wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt.
"Das Eindringen in eine Wohnung mit einem Rammbock ist kein bloßes Betreten, sondern eine Durchsuchung", erklärt die GFF. Dafür verlange das Grundgesetz eine richterliche Anordnung. Und selbst wenn man das polizeiliche Vorgehen als Betreten werten würde, sei dafür laut Grundgesetz eine dringende Gefahr nötig - eine geplante Abschiebung begründe das nicht.