Gefahr der Sabotage
Brandenburg ändert Polizeigesetz für Drohnenabwehr

Die Polizei kann Drohnen abwehren und abfangen. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
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Sabotage und Spionage per Drohne? Brandenburg stärkt die Polizei bei der Abwehr: Ein neuer Paragraf erlaubt gezielte Maßnahmen, um Gefahren für Sicherheit und Infrastruktur abzuwenden.

Um Drohnen besser abwehren zu können, ändert Brandenburg sein Polizeigesetz. Das hat der Landtag mehrheitlich - gegen Stimmen aus dem BSW - beschlossen. Zuvor hatte Innenminister Jan Redmann (CDU) aufgezählt, warum eine Änderung notwendig sei: "So können Drohnen gezielt zur Sabotage eingesetzt werden, etwa um Anlagen zu beschädigen oder Betriebsabläufe zu stören."

Auch bestehe die Gefahr der Spionage oder von Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Zudem könne der Flugverkehr erheblich beeinträchtigt werden.

In das Polizeigesetz wird künftig ein Paragraf zum "Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme" aufgenommen. Er soll klarstellen, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen "an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte" zulässig sind, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Der Gefahrenabwehr den Vorzug geben

Dafür werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Grundrecht auf Datenschutz eingeschränkt, hieß es. Doch in der Abwägung müsse man "der Gefahrenabwehr den Vorzug geben", so Redmann

Erst im März musste der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER zwischenzeitlich unterbrochen werden. Grund war der Hinweis auf die Sichtung eines unbekannten Flugobjekts.

dpa