Die schon seit längerem in der Kritik stehende Vergabe von Millionen-Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus ist nach Einschätzung des Landesrechnungshofes rechtswidrig gewesen.
Die Kulturverwaltung habe mit ihren Verfahren zur Bearbeitung und Auszahlung bestimmter Förderanträge gegen die Landeshaushaltsordnung und andere Regeln verstoßen, heißt es im Entwurf eines Prüfberichts der Behörde, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuerst der RBB berichtete. Der endgültige Bericht soll um 12.30 Uhr veröffentlicht werden.
Gegenstand der Sonderprüfung waren Zuwendungsbescheide für 13 Projekte für 2025 in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus einem Etat der Kulturverwaltung für "Projekte von besonderer politischer Bedeutung". Die Vorhaben stammen von einer Liste mit 18 Projekten, für die sich vor allem die CDU-Fraktion bei der Kulturverwaltung stark gemacht hatte.
Grüne und Linke werfen namentlich zwei CDU-Abgeordneten unzulässige Einflussnahme vor, was diese zurückweisen. Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) hatte die Mittel schließlich bewilligt.
Rechnungshof rügt Auswahl als willkürlich
Laut Rechnungshof wurde schon die Auswahl der Projekte in der Kulturverwaltung willkürlich und nicht auf Basis nachvollziehbarer Kriterien getroffen. "Die Senatsverwaltung hat zudem kein geeignetes Verfahren zur Prüfung von Förderanträgen entwickelt und verbindlich festlegt", heißt es weiter. Auch habe es keine nachvollziehbare, vollständige und belastbare fachlich-inhaltliche Prüfung der jeweiligen Förderanträge gegeben.
6 der 13 Projekte hätten nach Einschätzung des Rechnungshofes überhaupt nicht aus dem fraglichen Haushaltstitel gefördert werden dürfen. Diese sechs Projekte allein erhielten rund zwei Millionen Euro.