Im Streit über Gewalt- und Morddrohungen auf Facebook hat der Umweltaktivist Jürgen Resch vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage eingesteckt. Das Gericht wies das Anliegen des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe ab, Facebook zum Schließen zweier Gruppen mit Tausenden Nutzern zu zwingen. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Richter Oliver Elzer bei der Urteilsverkündung.
Das Kammergericht hatte sich in zweiter Instanz mit Reschs Musterklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta befasst. Dabei ging es um eine öffentliche Facebook-Gruppe mit rund 50.000 Mitgliedern sowie eine private Gruppe auf dem Netzwerk mit rund 10.000 Nutzern. Hintergrund sind massive Anfeindungen und Beleidigungen, die in Gewalt- und Mordaufrufen gipfelten.
Löschung nach Meldung
"Wir verstehen das Begehren", sagte Richter Elzer. Die Verletzung von Reschs Persönlichkeitsrechten seien schwerwiegend. Doch könne er dagegen vorgehen. Werde ein entsprechender Inhalt gemeldet, werde er gelöscht. Dieses Vorgehen hatte Meta im Verfahren bestätigt. Die Schließung ganzer Gruppen, in denen auch legitime Inhalte geteilt werden, ging dem Gericht hingegen zu weit.
Resch hatte angekündigt, dass er für ein Grundsatzurteil notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen will. Das Kammergericht ließ Rechtsmittel zunächst nicht zu. Möglich ist aber eine Beschwerde, um doch noch den Weg in die nächste Instanz zu ermöglichen.
Schon in erster Instanz erfolglos
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Schon vor dem Landgericht Berlin war die Klage erfolglos geblieben. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten, entschied das Gericht damals. Dem folgte das Kammergericht.
Auch mit einem anderen Antrag scheiterte Resch aus prozessualen Gründen. Er wollte, falls er sein eigentliches Ziel nicht durchsetzt, Facebook verpflichten, jeden Tag aktiv nach beleidigenden Inhalten zu suchen und diese zu löschen. Dieser Antrag sei im Verfahren zu spät gekommen, sagte Richter Elzer.
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