Jahreswechsel Silvesterparty am Brandenburger Tor - Erfolg für Senat

Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Silvesterparty am Brandenburger Tor abgelehnt. (Archivbild) Foto: Jörg Cars
Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Silvesterparty am Brandenburger Tor abgelehnt. (Archivbild) Foto
© Jörg Carstensen/dpa
Der Senat hat eine Silvesterparty am Brandenburger Tor angekündigt. Kulturveranstalter wollten stattdessen demonstrieren und zogen vor Gericht. Das sah ein Sicherheitsproblem.

Im Streit um die Silvesterfeier am Brandenburger Tor in Berlin hat sich der Senat zunächst vor Gericht gegen eine Demonstration von Menschenrechts- und Kulturorganisationen durchgesetzt. Das Bündnis wollte die vom Senat geplante Feier mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht stoppen. Das Gericht lehnte das bereits am Freitag vor allem wegen Sicherheitsbedenken ab, wie jetzt mitgeteilt wurde. 

Das Bündnis WeAreBerlin überlegt nun, in die nächste Instanz zu ziehen und Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. 

"Ernsthafte Sicherheitsbedenken"

Das Verwaltungsgericht teilte mit, für eine so große öffentliche Demonstration in der Silvesternacht zwischen Brandenburger Tor und Yitzhak-Rabin-Straße gebe es "ernsthafte Sicherheitsbedenken". Die Versammlungsbehörde der Polizei habe "nachvollziehbar dargelegt", dass bei einer nach außen nicht abgegrenzte Demonstration die Gefahr bestehe, "dass es zu Gedränge, Panik und erheblichen Verletzungen durch Pyrotechnik komme".

Auch für den Bereich westlich der Yitzhak-Rabin-Straße habe die Demonstration nicht uneingeschränkten Vorrang gegenüber der Veranstaltung des Senats. Angesichts "der nicht unerheblichen Unterhaltungselemente wie Riesenrad, Feuerwerk sowie Versorgungsständen" stelle sich die Frage, ob es sich überhaupt um eine Demonstration handele. 

Das Demonstrations-Bündnis kritisierte hingegen, das Vorgehen des Senats zeige "ein strukturelles Problem im Umgang mit politisch unbequemen Versammlungen". Die Demonstrationsfreiheit sei aber "kein Gnadenrecht der Behörden, sondern ein zentrales Fundament unserer Demokratie". 

Streit um Verantwortlichkeiten

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Die Begründung mit einer erhöhten Gefährdungslage zu Silvester sei nicht überzeugend, weil es weitere Demonstrationen gebe. Zudem sei diese Einschätzung nachträglich eingereicht worden, das mache das ganze Verfahren intransparent. 

Bei diesem Streit geht es auch um die verschiedenen Arten von Veranstaltungen und jeweiligen Verantwortlichkeiten. Bei normalen Unterhaltungsveranstaltungen und Partys auf Straßen ist der Veranstalter für Sicherheit und Organisation verantwortlich und muss auch für Absperrungen und Zäune und Taschenkontrollen sorgen, wenn das nötig ist, etwa wie bei den Silvesterfeiern der vergangenen Jahre.

Bei politischen Demonstrationen gibt es hingegen einen freien Zugang und keine Absperrungen und Taschenkontrollen durch den Veranstalter. Für die Sicherheit ist die Polizei zuständig. 

Die traditionelle im ZDF übertragene Silvesterfeier am Brandenburger Tor wurde in diesem Jahr nach Hamburg verlegt. Das Bündnis von Kultur- und anderen Organisationen wollte daraufhin dort demonstrieren. Im November kündigte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) dann an, am Berliner Wahrzeichen werde es nun doch eine Party mit DJs und Feuerwerk geben.

dpa