Nach Zwangsversteigerung
Gemeinsame Villen mit Clanchef: Bushido siegt vor Gericht

Bushido (links) und Arafat Abou-Chaker zeigten sich häufig gemeinsam der Öffentlichkeit. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zen
Bushido (links) und Arafat Abou-Chaker zeigten sich häufig gemeinsam der Öffentlichkeit. (Archivbild) Foto
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Einst wollten Bushido und sein Ex-Manager auf ein Grundstück in Kleinmachnow ziehen. Nach dem Bruch folgten zig Rechtsstreitigkeiten. Nun hat ein Gericht dem Rapper eine hohe Geldsumme zugesprochen.

In einem Rechtsstreit um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung mehrerer Villen in Kleinmachnow hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. Man habe "eine Berufung des Herrn Abou-Chaker zurückgewiesen", sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Dem Rapper stünden somit rund 3,8 Millionen Euro aus dem Zwangsversteigerungserlös zu, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Zunächst hatte die "Bild" berichtet.

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein 21 Jahre alter Sohn des ehemaligen Managers zum Zuge gekommen. Der Verkehrswert der Immobilie war mit 14,8 Millionen Euro beziffert worden. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die geboten werden musste. 

Gemeinsam Grundstück mit mehreren Villen gekauft

Bushido hatte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker in Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) vor Jahren ein riesiges Grundstück mitsamt mehreren Villen erworben. Beide planten ursprünglich, dort mit ihren Familien zu leben. Doch dann kam es zum Bruch zwischen Bushido und seinem damaligen Manager. Seit ihrer Trennung stritten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.

Die 3,8 Millionen Euro, die nun dem Rapper zufließen sollen, waren zuvor bei Gericht hinterlegt worden, nachdem Abou-Chaker Berufung eingelegt hatte. Bushido hatte auf die Freigabe der 3,8 Millionen geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa