Brandenburgs neuer Gesundheitsminister René Wilke (SPD) will mit Kassen und Kommunen eine Lösung im Streit um die Finanzierung der Rettungseinsätze finden. Am kommenden Dienstag (24. März) treffen sich Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte und der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Begleichung der Kosten für Rettungseinsätze ist zwischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Krankenkassen geregelt.
Cottbus hatte am Donnerstag angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger künftig für Rettungseinsätze zahlen müssen. Die Stadt sieht sich wegen einer Finanzierungslücke gezwungen, Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zu verschicken. Sie sind ab Ende März in einem ersten Schritt für rund 1.000 Patientinnen und Patienten für Einsätze von Januar 2025 an geplant. Die Stadt wirft den Krankenkassen vor, sie weigerten sich, für das vergangene Jahr komplett zu zahlen. Das weisen die Ersatzkassen zurück.
Ersatzkassen: Gerade im Notfall niemanden verunsichern
Die Ersatzkassen kritisierten die Ankündigung von Gebühren und zeigten sich offen für Lösungen. "Gerade in einer Notfallsituation darf niemand verunsichert werden", teilte der Verband der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg auf Anfrage mit. "Wir appellieren an die Stadt Cottbus, an den Verhandlungstisch zurückzukehren." Eine Einigung sei kurzfristig möglich. Aber: "Überhöhte oder nicht belegte Gebühren zulasten der Versichertengemeinschaft werden wir jedoch nicht akzeptieren."
Die neue SPD/CDU-Koalition in Brandenburg will verhindern, dass die Bürger für Rettungseinsätze zur Kasse gebeten werden: "Wir wollen, dass gesetzlich Versicherte keine Kosten für die notwendige Inanspruchnahme des Rettungsdienstes übernehmen müssen", heißt es im Koalitionsvertrag.
Bisher keine Einigung mit Cottbus
Mit Cottbus sei im Gegensatz zu anderen Kreisen und kreisfreien Städten bisher keine belastbare Einigung über die Finanzierung zustande gekommen, erklärten die Ersatzkassen. Sie verwiesen auf eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 - das sei auf Basis der bisher vorgelegten Unterlagen nicht plausibel.
Acht Landkreise hatten sich 2025 mit den Kassen geeinigt, dass Fahrten mit dem Rettungswagen gebührenfrei bleiben, nachdem der Kreis Märkisch-Oderland Gebührenbescheide an Patienten verschickt hatte. Die übrigen Kreise und die vier kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen zuvor auf eine Kalkulation geeinigt. Nun kommt hinzu: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass Rettungseinsätze ohne Kliniktransport nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen.