Schulen
Bald mehr Vergleichstests an Schulen

Die Bildungsqualität an Berlins Schulen soll besser werden. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Die Bildungsqualität an Berlins Schulen soll besser werden. (Symbolbild) Foto
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Bei der Bildungsqualität an Berlins Schulen gibt es Luft nach oben. Senatorin Günther-Wünsch hofft auf Fortschritte durch Daten und KI.

An Berliner Schulen soll der Lernstand der Schüler künftig regelmäßig und deutlich öfter als bisher überprüft werden. Entsprechende Daten will die Bildungsverwaltung perspektivisch in jedem Schuljahr für jeden Schüler systematisch und verpflichtend erheben - etwa im Rahmen von Vergleichstests zum Beispiel in Lesen oder Mathematik. Der Senat beschloss dazu einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes. 

Ziel ist nach Angaben von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU), Lernfortschritte bei Schülern verlässlicher zu analysieren, Förderbedarfe früher zu erkennen und die Wirksamkeit pädagogischer Maßnahmen zu überprüfen. 

KI und digitale Zeugnisse

Der Gesetzentwurf wird nun an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Er ist laut Günther-Wünsch nicht nur rechtliche Grundlage für eine datengestützte Schulentwicklung. Er enthält auch Regelungen zu den Übergängen in weiterführende Schulen, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder von digitalen Klassenbüchern, Zeugnissen und Schülerausweisen. 

Unter dem Strich soll die Gesetzesnovelle dazu beitragen, die Qualität schulischer Bildung zu verbessern, so Günther-Wünsch. "Damit machen wir unsere Schulen zukunftsfähig."

Schulschwänzer zum Amtsarzt

In dem neuen Gesetz sind auch neue Regelungen gegen Schulschwänzen vorgesehen. Schüler, die oft fehlen, die Atteste über angebliche Erkrankungen vorlegen und deren Eltern nicht erreichbar sind, sollen künftig zu einem Amtsarzt geschickt werden können. Es gehe dabei nicht um chronisch kranke Kinder und Jugendliche, betonte Günther-Wünsch. Vielmehr gehe es um Abwesenheiten, die nur schwer zu erklären seien, und um Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung.

dpa