Unfälle In Kindergruppe gefahren - Polizei: Fahrer unter Drogen

Polizisten stehen an der Unfallstelle in Berlin-Wedding. (Archivbild) Foto: Annette Riedl/dpa
Polizisten stehen an der Unfallstelle in Berlin-Wedding. (Archivbild) Foto
© Annette Riedl/dpa
Trotz Rotlichts fährt ein Auto weiter und erfasst eine Gruppe von Kindern bei einer Ferienfreizeit in Berlin. Beim Fahrer wird Marihuana gefunden. Ein Bluttest bestätigt den Verdacht der Ermittler.

Bei dem Unfall in Berlin-Wedding, bei dem ein Auto in eine Kindergruppe fuhr, hat der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen- und Medikamenten gestanden. Das habe die bei dem 20-jährigen Mann genommene Blutprobe ergeben, teilte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Es lag demnach eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vor", so der Sprecher. Um welche Betäubungs- und Arzneimittel es konkret geht, sagte er nicht. 

Der 20-Jährige soll nach bisherigen Erkenntnissen am 4. September gegen 12.50 Uhr mit dem Auto auf dem Dohnagestell in Richtung Seestraße unterwegs gewesen sein, als eine Gruppe von Mädchen und Jungen samt Betreuern bei Grün die Straße Richtung Nordufer überquerte. Obwohl die Ampel für ihn Rot zeigte, soll er weitergefahren und in die Gruppe gefahren sein. Laut Polizei bremste der Fahrer noch ab. 

Betreuerin schwer verletzt

Nach Angaben der Polizei wurden dabei vier Kinder im Alter von acht und zwei im Alter von elf Jahren leicht verletzt. Die 63 Jahre alte Erzieherin erlitt schwere Verletzungen. Die Frau sowie drei Kinder - zwei Achtjährige und ein Elfjähriges - kamen ins Krankenhaus.

Polizisten beschlagnahmten den Führerschein des jungen Mannes. Bei ihm wurde laut Polizei eine nicht unerhebliche Menge Marihuana gefunden. Zur Menge des sichergestellten Marihuanas sagte ein Sprecher, es handele sich um eine Grammzahl "im oberen zweistelligen Bereich". Nach dpa-Informationen wurden rund 90 Gramm Marihuana mit Verpackung sichergestellt, was deutlich über der privat üblichen Menge liegen würde. 

Gegen den Autofahrer wird bislang wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Angesichts des Ergebnisses der Blutprobe könnte nun unter anderem auch der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs hinzukommen.

dpa