In Berlin und Brandenburg kommen auch in diesem Jahr Strafgefangene vorzeitig auf freien Fuß und können so Weihnachten in Freiheit feiern. Eine entsprechende Regelung sei derzeit in Vorbereitung, hieß es aus dem Justizministerium in Potsdam. In Berlin könnten nach einer ersten Schätzung 70 bis 80 Inhaftierte von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren, wie eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung auf Anfrage sagte.
Das wären weniger als im vergangenen Jahr. Damals profitierten insgesamt 100 Straftäter von dem Gnadenerweis, wie die "Weihnachtsamnestie" korrekt heißt. Im Jahr 2020 kamen in der Hauptstadt laut Justizbehörde rund 140 Gefangene vorzeitig zu den Festtagen frei, in den Jahren 2019 und 2022 waren es sogar jeweils 170 Insassen.
Strengere Bedingungen für Entlassung
Unter Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sind die Voraussetzungen für eine frühzeitige Entlassung strenger geworden. Früher kamen für die Regelung Häftlinge in Betracht, die ohnehin zwischen Oktober bis Anfang Januar freigekommen wären. In diesem Jahr wurde die Zeitspanne laut Sprecherin verkürzt auf die Zeit vom 13. November 2025 bis zum 3. Januar 2026.
Es gibt eine Reihe weiterer Voraussetzungen, damit jemand früher freikommt: Dazu zählt, dass nur Gefangene infrage kommen, die in der Haft nicht negativ aufgefallen sind und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten. Außerdem muss gesichert sein, dass sie ein Dach über dem Kopf haben - und selbst einverstanden sind.
Keine "Weihnachtsamnestie" mehr in Sachsen
Auch in vielen anderen Bundesländern gibt es die sogenannte Weihnachtsamnestie. Sachsen verzichtet allerdings künftig darauf, wie das Justizministerium in Dresden jüngst bekanntgab. Die bisherige Praxis habe zu einer Bevorzugung geführt, die sich in einem modernen Rechtsstaat mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Gefangenen nur schwer rechtfertigen ließe, erklärte CDU-Justizministerin Constanze Geiert in Dresden.
Sachsen stellt sich damit in eine Reihe mit Bayern, das prinzipiell nicht zum Jahresende begnadigt. Andere Länder haben im vergangenen Jahr dagegen wieder Gnade walten lassen. Allerdings nannten mehrere Bundesländer eine deutlich geringere Zahl Freigelassener.