Die Eigentümerin der denkmalgeschützten Schilleroper im Stadtteil St. Pauli muss die Mängel an der Metallkonstruktion beseitigen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Eigentümerin gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte bereits einen Eilantrag gegen eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Anordnung abgelehnt. Die Eigentümerin muss sich somit um die Schilleroper kümmern. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar", erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Auftritte von Hans Albers und Asta Nielsen in der Schilleroper
Um die Schilleroper gibt es seit Jahren Streit. Die 1891 errichtete 24 Meter hohe Rotunde mit einem Durchmesser von rund 40 Metern befindet sich seit 2014 im Eigentum der Schilleroper Objekt GmbH (Hamburg). Im ehemaligen Zirkus, der später in ein Opern- und Theaterhaus umgewandelt wurde, traten Elefanten und Eisbären, aber auch Schauspielstars wie Hans Albers (1891-1960) und Asta Nielsen (1881-1972) auf. Nach schwerer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg und späterem Großbrand steht die damals hochmoderne Zirkus-Stahlkonstruktion als deutschlandweit einzige ihrer Art seit 2012 unter Denkmalschutz.
Schon einmal befanden sich die Eigentümerin und die Stadt Hamburg in einem Rechtsstreit, der 2020 mit einem Vergleich beendet wurde, wie das Gericht mitteilte. Die Eigentümerin beseitigte daraufhin mit dem Segen der Stadt die Nebengebäude des Rundbaus und entfernte dessen Dach und Wände bis auf das Tragwerk. Als 2022 jedoch auch das Tragwerk fallen sollte, machte die Stadt nicht mehr mit.
Schilleroper Objekt GmbH will Wohnungen bauen
Die Schilleroper Objekt GmbH möchte auf der Fläche Wohnungen bauen. Außerdem heißt es auf der Homepage des Unternehmens: "Wir erstellen Flächen im Erdgeschoss für nachbarschaftsbezogene kleine Läden, ein Restaurant und einen Bäcker mit Außenbereich, ein Fitnesscenter für intergenerative Aktivitäten und Büros für einen ambulanten Pflegedienst und für ITler und Werbeagenturen und wenn möglich eine Quartiersgarage mit Elektro-Ladesäulen, Platz für E-Scooter, Elektrobikes und Lastenfahrräder."
Nachdem in der Folge nichts mehr passiert war, hatte die Stadt 2024 angeordnet, dass die Eigentümerin die Mängel "sofort vollziehbar" zu beseitigen habe. Dazu zählten die unzulängliche Gründung und Standhaftigkeit bei Windlast, die Beschädigungen und Verformungen einzelner Teile sowie der unzureichende Korrosionsschutz. Das lehnte das Unternehmen ab, scheiterte aber 2025 vor dem Verwaltungsgericht mit seinem Ansinnen auf vorläufigen Rechtsschutz.
Gericht: Eigentümerin kannte Sanierungsbedürftigkeit des Denkmals
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die Eigentümerin die Argumente des Verwaltungsgerichts nicht erschüttern können. Sie habe die Feststellungen des Gerichts, dass das Tragwerk zu dem fortbestehenden Denkmal Schilleroper gehöre, nicht durchgreifend in Zweifel ziehen können. Gleiches gelte für die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass die Sicherungsmaßnahmen wirtschaftlich zumutbar seien und dass das Unternehmen die Sanierungsbedürftigkeit des Denkmals vor dem Erwerb gekannt habe.
Einem Gutachten im Auftrag der Stadt zufolge dürfte bei einem Umsetzen der geforderten Maßnahmen genug historische Substanz des Tragwerks erhalten bleiben, um es weiterhin als ein Denkmal ansehen zu können. Insoweit reiche es nicht aus, dass die Eigentümerin ein Gegengutachten vorgelegt habe, das dieselbe Tatsachenfrage unter Anwendung anderer Maßstäbe anders beantworte, ohne aufzuzeigen, warum das von der Stadt zugrunde gelegte Gutachten ungeeignet oder unzureichend sei, erklärte das Gericht.
Homepage der Schilleroper Objekt GmbH Denkmalverein