Die Klage der hessischen FDP-Landtagsfraktion gegen die Reform des Kommunalwahlrechts soll am 17. Dezember vor dem Staatsgerichtshof mündlich verhandelt werden. Das kündigte das oberste hessische Gericht in Wiesbaden an. Eine Entscheidung ist an dem Tag nicht zu erwarten. Die Oppositionspartei wendet sich mit der Klage vor allem gegen das neue Auszählverfahren, durch das sie kleinere Parteien und Wählergruppen benachteiligt sieht.
Die nächsten Kommunalwahlen in Hessen finden am 15. März 2026 statt. Die Landesregierung aus CDU und SPD hatte beschlossen, dass bei der Auszählung ein anderes mathematisches Verfahren benutzt wird, um die Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen zu berechnen. So soll einer Zersplitterung entgegengewirkt werden. Zudem soll es künftig keine Ein-Personen-Fraktionen mehr geben. Nach Einschätzung von Experten werden größere Parteien mit dem neuen Verfahren etwas begünstigt.
Gewählt werden bei den Kommunalwahlen die Vertretungen in 21 Kreistagen und mehr als 420 Städten und Gemeinden in Hessen.